Viele Hundeschulen sind durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie betroffen und durch die Einschränkungen und mitunter Verbot ihrer Tätigkeit in ihrer Existenz bedroht. Die meisten Hundeschulen dürfen nicht mehr oder nur noch sehr beschränkt arbeiten. In der Praxis bedeutet dies, dass HundehalterInnen keine oder nur sehr eingeschränkte Möglichkeit haben, ihre Hunde unter fachgerechter Anleitung zu erziehen und auszubilden.
Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass im „Corona-Jahr“ deutlich mehr Welpen und Hunde angeschafft oder aus Tierheimen geholt wurden, als zu anderen Zeiten üblich, und der Bedarf und die Nachfrage nach professioneller Hilfe bei der Hundeerziehung entsprechend groß sind. Werden diese nicht sach- und fachgerecht durch Sozialisation, Erziehung und Ausbildung begleitet und angeleitet, sind in den kommenden Monate große Probleme und ggf. Gefahren für das Zusammenleben von Hunden und Menschen im privaten wie im öffentlichen Bereich zu befürchten.
HundetrainerInnen, HundeerzieherInnen und VerhaltensberaterInnen nehmen durch ihre Tätigkeit in der Hundeerziehung eine wichtige Rolle in der Gesellschaft ein. Sie unterstützen HundehalterInnen beim artgerechten Umgang mit ihrem Hund und leisten so einen Beitrag zur Vermeidung von Gefahrensituationen im öffentlichen sowie im häuslichen Bereich. Training wäre gerade jetzt für HalterInnen wichtig, insbesondere für Erst-HundehalterInnen, WelpenhalterInnen, HalterInnen von Tierschutz-, Problem- und Listenhunden. Fehlendes Training und fehlende Sozialisierung hat für die Entwicklung, Erziehung und Ausbildung der Hunde unter Umständen gravierende Folgen – mit entsprechenden Konsequenzen für Zusammenleben und Sicherheit von Mensch und Hund im privaten wie im öffentlichen Bereich.
Die Risiken sind umso größer, je weniger Erfahrung HundehalterInnen mitbringen. Hinzu kommt die Gefahr, durch Unkenntnis und/oder Überforderung bei Erziehung und Ausbildung auf aversive Methoden zurückzugreifen, wenn HalterInnen nicht fachkundig angeleitet werden. Zur Begründung für das Verbot von Hundeschulkursen und zum Teil von Einzelunterricht wird in vielen Fällen die Einstufung der Betriebe als Bildungs- oder Freizeitbetriebe angeführt. Jedoch sind in der europäischen Klassifikation der Wirtschaftszweige, den sogenannten NACE-Codes, TiertrainerInnen unter dem Code 9609042 und Hundeschulen unter dem Code 9609043 (Abrichten von Tieren/Hundeschulen) in der Kategorie 96 „Erbringung von sonstigen persönlichen Dienstleistungen“, aufgeführt: www.ihk-bonn.de
Daher die nachdrückliche Bitte der BHV (Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V.) an die PolitikerInnen, die dringend erforderlichen Einzel- und – wo möglich – Gruppentrainingsstunden unter Einhaltung der Hygieneregeln und dem „social distancing“ zuzulassen. Damit Hundeschulen weiter präventiv im Sinne eines guten und gefahrlosen Umgangs von Menschen mit Hunden tätig sein können.
Weitere Informationen über das Bildungsangebot der BHV Akademie unter www.hundeschulen.de oder www.bhv-akademie.de
BHV– Der Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e. V. (BHV) vertritt die Interessen von ca. 600 Mitgliedern und mehr als 300 Hundeschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde 1996 mit dem Ziel gegründet, Hundeerzieher und Verhaltensberater weiterzubilden, ein bundeseinheitliches Berufsbild zu schaffen und den Einsatz von tierschutz- und artgerechten Methoden bei Zucht, Ausbildung, Aufzucht, Erziehung und Haltung von Hunden zu sichern und zu etablieren. Seit 2007 bietet der BHV gemeinsam mit der IHK Potsdam einen IHK-Zertifikatslehrgang für Hundeerzieher und Verhaltensberater an. Gleichzeitig unter-stützt der BHV die IHK Potsdam bei der IHK-Aufstiegsfortbildung zum Hundefachwirt.
(Text: PM BHV | Foto © AdobeStock)