In der vorigen Ausgabe haben wir mit der neuen Serie „Reisen mit dem Hund“ begonnen, in der wir die gängigsten Urlaubsländer vorstellen. In dieser Ausgabe geht es nach Kroatien. Wenn Sie schon lange keine Auszeit mehr hatten und Sie sich nach türkisem Meer, grünen Wäldern und historischen Städten sehnen, sind Sie in Kroatien gut aufgehoben. Damit Ihrem Urlaub in Kroatien mit Ihrem vierbeinigen Partner nichts im Weg steht, finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Grundsätzlich gilt, dass alle Hunde, die ihren Halter über die Grenze nach Kroatien begleiten wollen, an der Grenze gemeldet werden müssen. Damit diese Formalität reibungslos verläuft, muss der Hund gechipt und die Nummer des Mikrochips im EU-Pass aufgeführt sein. Bei Hunden, die vor dem 3.7.2011 tätowiert wurden, ist auch die Tätowierung zulässig. Außerdem braucht der Hund eine tierärztliche Bescheinigung, dass er gesund ist und keine Anzeichen einer ansteckenden Krankheit aufweist. Zusätzlich muss der Hund gegen Tollwut geimpft sein. Die erste Tollwutimpfung darf bei der Einreise nicht weniger als 21 Tage zurückliegen. Auch Tollwutimpfungen mit einer Wirkungsdauer von drei Jahren sind anerkannt, müssen aber dementsprechend im EU-Pass aufgeführt sein. Aber auch die normalen Impfungen sollten vor einer Einreise nach Kroatien aktuell sein.
Ansteckungsgefahr?
Es gibt eine Liste von Krankheiten, an denen sich Hunde in Kroatien anstecken können. Grundsätzlich gehören dazu die Anaplasmose, Babesiose, Ehrlichiose und Hepatozoonose. Alles Erkrankungen, die durch Zecken bzw. deren Bisse übertragen werden. Die Erreger können zu schweren und langwierigen Erkrankungen und teilweise auch zum Tod des betroffenen Hundes führen, wenn nicht rechtzeitig erkannt und behandelt. Es ist deshalb zu empfehlen, den Hund mit einem geeigneten Zeckenpräparat zu schützen.
Die Dirofilariose (der Herzwurm) und die Leishmaniose werden wiederum durch Stechmücken übertragen. Auch hierfür gibt es spezielle Halsbänder sowie eine Schutzimpfung. Echinokokken (Bandwürmer), Hepatitis Contagiosa Canis (Gelbsucht), Leptospirose und Parvovirose werden durch den Kontakt mit infektiösem Urin oder urinhaltigem Futter bzw. Wasser übertragen. Staupe wird über die Sekrete und Exkrete (Tröpfcheninfektion) kranker Tiere verbreitet. Tollwut bahnt sich seinen Weg durch den Biss infizierter Tiere. An Zwingerhusten können Hunde vor allem an hundereichen Orten erkranken. Die Ansteckung geschieht vorwiegend über die sogenannte Tröpfcheninfektion. Jedoch kann eine Ansteckung auch durch direkten Kontakt (Beschnuppern), kontaminiertes Wasser (öffentliche Wassernäpfe oder Ähnliches) sowie Personal und über Gebrauchsgegenstände geschehen. Es lohnt sich, frühzeitig (mindestens zwei Monate vor der Einreise) mit seinem Tierarzt die nötigen Maßnahmen zu besprechen, um mögliche Risiken abzuwägen.
Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang die Homepage www.petsontour.de von Intervet International, wo die verschiedenen Krankheiten und Einreisebestimmungen detailliert beschrieben werden.
Wer darf über die Grenze
Erlaubt sind fünf Hunde pro Person, wobei die Einfuhr von Welpen, die jünger als 3 Monate und nicht gegen Tollwut geimpft sind, erlaubt wird, sofern:
■ die Welpen über einen EU-Heimtierpass verfügen und gechipt sind
■ seit ihrer Geburt an demselben Ort gelebt haben und nicht in Kontakt mit wilden Tieren gekommen sind
■ sich in Begleitung der Mutterhündin befinden, von der sie noch abhängig sind. Das muss in einem Tierausweis oder einem Zertifikat bestätigt werden.
Für alle Hunderassen und Mischlinge ist Durchfahrt, Einfuhr und Kurzaufenthalt erlaubt, außer es handelt sich um sogenannte gefährliche Hunde. Als gefährlich gilt jeder Hund, der:
■ grundlos einen Menschen angreift und durch seinen Angriff den Menschen verletzt oder tötet
■ grundlos einen Hund angreift und durch seinen Angriff dem Hund schwere Verletzungen zufügt
■ für Hundekämpfe gezüchtet oder trainiert worden ist oder bei organisierten Hundekämpfen beschlagnahmt wurde
■ Pitbull Terrier und alle Hunderassen vom „Typ Bullterrier“, die bei keinem offiziellen Zuchtverband registriert sind.
Das heißt: Pitbull Terriern und allen Hunderassen vom Typ Bullterrier (Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Miniatur Bullterrier), die bei keinem offiziellen Zuchtverband registriert sind und deshalb keinen Stammbaum besitzen, ist Durchfuhr, Einfuhr und Kurzaufenthalt in Kroatien verboten. Dasselbe gilt für Mischlinge des Typs Bullterrier.
Dieselben Hunde, also vom Typ Bullterrier (Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Miniatur Bullterrier) sind erlaubt, wenn sie aus einer kontrollierten Zucht kommen. Das heißt, dass ihr Wurf bei einem Zuchtverband aus einem Mitgliederland einer Internationalen Hundeorganisation (FCI, AKC) registriert ist und dadurch einen offiziellen Stammbaum besitzt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des kroatischen Landwirtschaftsministeriums www.mps.hr und auf www.zagreb.diplo.de/contentblob/3659966/Daten/3927343/mitnahmevonhaustieren.pdf
oder bei der Kroatischen Botschaft. Jedenfalls sollten bei betroffenen Rassen die Papiere (Ahnentafel) und idealerweise auch eine Kopie davon mitgeführt werden.
Maulkorb- und Leinenpflicht
Für folgende Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht in Kroatien: Dobermann, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanischer Kampfhund, Großer Japanischer Spitz, Mastino, Bernhardiner und alle deren Kreuzungen. Für alle Hunde besteht grundsätzlich Leinenpflicht. Zusätzlich herrscht auf allen öffentlichen Plätzen Maulkorbpflicht, sowie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Von Stränden und Unterkünften
Generell sind Hunde nur an Hundestränden erlaubt. Erkundigen Sie sich vor Ort. Und denken Sie daran, dass Hunde nicht schwitzen können. Es empfiehlt sich daher, einen Sonnenschirm und eine Unterlage mitzunehmen, um einer Überhitzung vorzubeugen. Auch genügend Trinkwasser und ein Napf sind ein absolutes Muss, damit der Hund nicht versucht ist, seinen Durst mit Salzwasser zu löschen. Während der Mittagshitze sollten Sie Ihren Hund nicht herumtoben lassen. Ein schattiger Platz, an dem er sich ausstrecken kann, ist zu diesem Zeitpunkt das Beste. Auch können Sie ihm einen großen, nassen Sandberg aufhäufen, damit Ihr Hund sich bis zum Bauch darin eingraben kann, um sich abzukühlen.
Nicht nur wir Menschen, auch Hunde können einen Sonnenbrand bekommen. Besonders gefährdet ist der Nasenspiegel, vor allem, wenn er helle, unpigmentierte Stellen hat. Cremen Sie diese Stellen gut mit einer wasserfesten Sonnencreme ein. Hunde mit weißem, kurzem Fell und wenig Unterwolle (wie z.B. West Highland White Terrier, Dalmatiner oder Bullterrier) sollten sich möglichst nur im Schatten aufhalten, denn bei ihnen ist die Gefahr des Sonnenbrandes besonders hoch. Und falls Ihr Hund eine richtige Wasserratte ist, duschen Sie ihn nach dem Strandaufenthalt mit Süßwasser ab, damit sein Fell nicht verklebt.
Auch in Restaurants, Hotels, in Mietwohnungen/-häusern und auf Campingplätzen sind Hunde immer öfter erlaubt, doch sollte man dies im Vorhinein abklären und die jeweiligen Vorschriften akzeptieren.
Zur Sicherheit
Obwohl seit Ende des Balkankrieges umfangreiche Minenräumungsaktionen in Kroatien durchgeführt wurden, besteht in einigen Landesteilen immer noch eine Gefährdung durch Minen, insbesondere in den bis 1995 umkämpften Gebieten und entlang der damaligen Frontlinien. Betroffen sind vor allem:
■ Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci)
■ Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica): das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik).
In diesen Gebieten wird davor gewarnt, Straßen und Wege zu verlassen. Minen wurden oft dicht am Straßenrand verlegt. Bekannte Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken (Ne Prilazite) ausgewiesen. Sie können auch durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet sein. Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden. Es versteht sich von selbst, dass man seinen Hund in solchen Gebieten nicht vom Weg lässt. Weitere Informationen dazu findet man auf der Homepage der kroatischen Minenräumanstalt: www.hcr.hr
Für die Anreise mit dem Auto
Natürlich sollten Sie Ihrem Hund vor der langen Reise einen angemessenen Spaziergang gönnen. Erleichtert und schon etwas bewegt, wird er die Fahrt ausgeglichen antreten. Damit dieser Status aufrechterhalten bleibt, sollten Sie es sich und dem Hund zuliebe gemütlich angehen. Machen Sie alle zwei bis drei Stunden eine Pause und nehmen Sie dabei Ihren Hund aus dem Auto, damit auch er sich die Beine vertreten kann. Auch sollten Sie ihm bei jedem Aufenthalt frisches Trinkwasser (am besten transportiert in einer Thermosflasche) anbieten. Auch während der Autofahrt besteht die Gefahr des Überhitzens, was im Kofferraum (auch während der Fahrt) unbemerkt passieren kann. Erste Anzeichen für eine Überhitzung sind Abgeschlagenheit, Unruhe oder Taumeln. Falls Ihr Hund solche Symptome zeigt, bringen Sie ihn an einen kühlen Ort und bieten Sie ihm frisches Trinkwasser an, lassen Sie ihm Zeit, sich zu regenerieren. Zeigt er schon Krämpfe, Atemnot oder gar Bewusstlosigkeit, besteht akute Lebensgefahr. In dem Fall müssen Sie den Hund mit feuchtkalten Tüchern bedecken und/oder die Pfoten in kühles Wasser stellen und einen Tierarzt aufsuchen. Wenn Sie wissen, dass Ihr Hund Hitze schlecht verträgt, ist es eine gute Idee, ihn auf dem Rücksitz des Autos zu transportieren. Man kann ihn entweder mit einem speziellen Geschirr am Sicherheitsgurt oder in einer befestigten Box sichern. Auch abgedunkelte Scheiben (z.B. mit Folien) reduzieren die Sonneneinstrahlung im Auto.
Wenn Sie nun alle Vorkehrungen getroffen haben, bleibt nur noch eines: Sretan put i Sretni Blagdani (Gute Fahrt und schöne Ferien).
Information
Checklist
Diese Punkte sind bei einer Reise mit Hund nach Kroatien zu beachten:
■ EU-Heimtierpass nicht vergessen
■ Der Hund muss gechippt sein
■ Auf Insektenbisse/stiche achten
■ Kontakt mit Streunerhunden vermeiden
■ Welpen dürfen nur bedingt einreisen
■ Für Listenhunde gelten spezielle Bestimmungen
■ Maulkorb- und Leinenpflicht beachten
■ Auf Hinweisschilder bei Minengebieten achten und den Hund dort anleinen