Daß sich Politiker Mittel zur Unfallverhütung überlegen, ist natürlich eine ihrer Aufgaben, für die wir sie ja auch gewählt haben. Für solche Aufgaben holen sich unsere Volksvertreter normalerweise Fachleute aus den jeweiligen Sachgebieten. Was in der beruflichen Unfallverhütung, was beim Sport und im Verkehr und was im Bereich der Haushaltsgefahren gang und gäbe ist, gilt offenbar nicht für Hunde. Anders läßt es sich nämlich nicht erklären, warum manche Politiker den ständigen Maulkorb- UND Leinenzwang – auch für bisher nicht auffällig gewordene Hunde – als wirksames Mittel zur Unfallverhütung propagieren, was lediglich vordergründig so zu sein scheint, bei näherem Hinsehen aber weder einer wissenschaftlichen Überprüfung noch der praktischen Erfahrung Stand hält.

Verordnungen ohne Experten
Da – trotz medialer „Lupe“ und dadurch anders scheinender Situation – die meisten Hundeunfälle (bei vorher nicht auffällig gewesenen Hunden – und nur davon wollen wir hier zunächst sprechen) im Familienumkreis zuhause passieren und auch in Gebieten, wo diese Maßnahme seit Jahren vorgeschrieben ist (Beispiel Bayern), keinerlei Abnahme der Unfälle mit Hunden nachgewiesen werden konnte, ist die Wirksamkeit dieser Maßnahme somit mehr als fraglich. Warum gibt es diese Verordnungen dann trotzdem? Weil Politiker sich nicht der (vorhandenen) Experten aus Veterinärmedizin und Hundewesen bedient haben, sondern viel zu schnell auf eine mediale, sich gut verkaufende Hundehysterie reagiert haben.
Wir informieren Sie im Folgenden über eine wissenschaftliche Aussage zur Frage nach den Auswirkungen konstanten Leinen- und Maulkorbzwanges, von A. Univ.-Prof. Dr. Irene Stur vom Institut für Tierzucht und Genetik der Veterinärmedizinischen Universität Wien.

Überlegungen zu den möglichen Auswirkungen von ständigem Leinen- und Maulkorbzwang:
Die Verpflichtung, einen Hund außerhalb des eigenen Wohnbereiches ausschließlich an der Leine und mit Maulkorb zu führen mag auf den ersten Blick als sinnvolle Maßnahme im Rahmen der Gefahrenabwehr erscheinen. Es gibt aber eine Reihe von Argumenten aus dem Bereich des Tierschutzes aber auch der Gefahrenabwehr, die gegen eine solche Maßnahme im Rahmen der allgemeinen Prävention sprechen.

Leinenzwang:
Ein ständiger Leinenzwang macht es dem Hund unmöglich, sein art- und im Einzelfall auch sein rassetypisches Bewegungsbedürfnis auszuleben. Eine Bewegung ausschließlich an der Leine ist somit nicht als artgerechte Haltung anzusehen und stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
Durch die fehlende Befriedigung des Bewegungsbedürfnisses kommt es zu einem Sinken der Reizschwelle. Hunde, die sich ausschließlich an der Leine bewegen dürfen, werden somit in jedem Fall gefährlicher als Hunde, die sich ausreichend bewegen können. Es ist daher damit zu rechnen, dass der Anteil von Bissvorfällen mit Hunden durch generellen Leinenzwang eher steigt als sinkt, wobei voraussichtlich in erster Linie Bissvorfälle in der eigenen Familie, die ja auch jetzt schon den größten Anteil an Bissvorfällen ausmachen, gehäuft auftreten werden.
Die Aggressionsbereitschaft von Hunden, die an der Leine geführt werden, ist höher als bei frei laufenden Hunden. Dafür sind im wesentlichen zwei Ursachen verantwortlich.

1. Hunde, die durch die Leine festgehalten werden, haben weniger Möglichkeit einer für den Hund bedrohlich erscheinenden Annäherung durch Menschen, andere Hunde oder Objekte auszuweichen. Bei zu starker Annäherung kann es dadurch zu ansonsten vermeidbarer Verteidigungsaggression kommen.
2. Hunde, die an der Leine geführt werden, fühlen sich durch den Besitzer am anderen Ende der Leine gestärkt. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass sie eine Auseinandersetzung mit einem anderen Hund, der sie ansonsten aus Gründen der Selbsterhaltung ausweichen würden, annehmen, was wiederum eine vermeidbare Gefahrensituation zur Folge hat.

Maulkorbzwang:
Ein ständig getragener Maulkorb schränkt wesentliche physische und psychische Funktionskreise ein:
Thermoregulation: Ein Großteil der Thermoregulation des Hundes findet über das Hecheln statt, durch das eine Luftbewegung im Bereich der vorderen Atemwege erzeugt wird, die zu einer Kühlung des Blutes in den stark durchbluteten Nasenhöhlen führt. Fehlende Möglichkeit zum Hecheln führt insbesondere in der warmen Jahreszeit zu einem Wärmestau, der vor allem bei älteren Hunden oder bei Hunden mit einer bestehenden Erkrankung des Herz- Kreislaufsystems bis zum Tod führen kann.
Passform: Bei nicht ideal passendem Beißkorb kommt es zu Druckstellen bzw. zu Scheuerverletzungen der Haut, die allenfalls das weitere Tragen eines Beißkorbes unmöglich machen und damit, bei strenger Auslegung des Beißkorbzwanges ein Ausführen des Hundes nicht mehr möglich erscheinen lassen.
Beide Aspekte sind als Verstöße gegen das Tierschutzgesetz anzusehen.
Verhaltensphysiologische Aspekte:
Ein wichtiger Bestandteil der innerartlichen Kommunikation zwischen Hunden stellt die Mimik dar. Ein Maulkorb ist in diesem Sinn als eine Art Maske anzusehen, Hunde können gegenseitig ihre Mimik nicht mehr genau erkennen und daher auch nicht richtig interpretieren, was zu Missverständnissen zwischen Hunden und damit allenfalls wiederum zu vermeidbaren Konflikten führen kann. Da eine sehr häufige Ursache von Verletzungen von Menschen durch Hunde das Eingreifen in eine Auseinandersetzung zwischen zwei Hunden ist, wird somit durch die Maßnahme eines ständigen Maulkorbzwanges die von Hunden ausgehende Gefahr in diesem Bereich erhöht. Zudem ist damit ebenfalls ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegeben.
Hunde erleben ihre Umwelt in erster Linie über ihren Geruchssinn; ihre Methode, die Gerüche ihrer Umgebung aufzunehmen, besteht im Erschnüffeln dieser Umgebung. Durch einen Maulkorb sind die Hunde massiv im Schnüffeln beeinträchtigt, was zu einer Reizverarmung führt und damit eine wesentliche Beeinträchtigung einer artgemäßen Lebensqualität darstellt. Auch auf dieser Basis stellt somit ein genereller Maulkorbzwang einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.

Leinenzwang in definierten Bereichen ist somit nur vertretbar, wenn genügend Plätze zur Verfügung stehen, an denen sich Hunde frei bewegen können.

Maulkorbzwang ist nur bei gesunden Hunden und zeitlich bzw. örtlich befristet vertretbar, ein genereller Maulkorbzwang im Einzelfall sollte wenn überhaupt nur als letzte Möglichkeit der Sicherung von tatsächlich als gefährlich erkannten Hunden eingesetzt werden und auch in diesen Fällen nur zeitlich befristet bis zur Absolvierung einer korrigierenden Ausbildung.

Hinweis: Wir danken Thomas Henkenjohann vom Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V. (www.hund-und-halter.de), in dessen Auftrag Frau Prof. Stur diese Stellungnahme verfasst hat, für die freundliche Abdrucksgenehmigung.

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