Die Hundehaftpflichtversicherung – 5 Dinge die sie abdecken sollte und was es noch zu beachten gibt

Von Advertorial

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Was deckt die gute Hundehaftpflichtversicherung ab? Zu den Standardleistungen der guten empfehlenswerten Versicherung für unsere Vierbeiner gehören fünf wichtige Kriterien:

  1. Verletzungen, die Ihr Hund einem anderen Hund oder einem Menschen zugefügt hat. Die Haftpflichtversicherung erstattet die finanziellen Forderungen.
  2. Sachschäden von dritten Personen werden ebenfalls übernommen, wenn der Hund Verursacher der Beschädigungen ist. Nicht nur, wenn der Hund Sachen und Gegenstände zerstört oder stark beschädigt, auch Ausscheidungen, die nicht spurlos aus der Mietwohnung beseitigt werden können, gehören zu dieser Sparte.
  3. Die Versicherung deklariert Vermögensschäden wie folgt: Wenn ein Hund durch Bellen oder aggressives Verhalten die Kundschaft des nachbarschaftlichen Ladens vertreibt, handelt es sich um einen Vermögensschaden. Die seriöse Versicherung präsentiert individuelle Angebote unter Berücksichtigung der Hunderasse und des Charakters. Wenn Sie mit dem Hund Gassi gehen, ist dieser automatisch versichert. Führt ein Bekannter oder Nachbar den Hund Gassi, übernimmt die Versicherung ebenso eventuelle Personen- und Sachschäden.
  4. Es kann selbstverständlich auch passieren, dass Ihr Hund gebissen wird. Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten der Notversorgung. Hier ist der Hinweis auf die Tierkrankenversicherung angebracht.
  5. Geliehene Gegenstände, die Ihr Hund bissfest findet und dies testet, sind meist nachher nicht mehr funktionsfähig. Auch hier tritt die Versicherung ein und erstattet die entstandenen Kosten.Grundsätzlich übernimmt jeder Hundehalter Verantwortung. Die Hundehaftpflicht ist ähnlich der „normalen“ Haftpflichtversicherung. Schäden in der eigenen Wohnung oder an eigenen Objekten sind nicht im Leistungsumfang enthalten, wohl aber die Schäden anderer Personen.

Gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen Haftpflicht und Rechtsschutz?

Der Schaden an Sachwerten von dritten Personen wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung übernommen. Die Rechtsschutzversicherung tritt ein, wenn es eine Auseinandersetzung zwischen Ihnen und einer anderen Person oder Partei gibt. Die Versicherungsgesellschaft versucht, die Streitereien nicht in einem Rechtsverfahren ausarten zu lassen. Die finanzielle Entschädigung wird von den meisten Geschädigten akzeptiert, damit es zu keinem kostenintensiven Gerichtsverfahren kommt.

Es sinnvoll, einen Vergleich zu aktivieren, um geeignete Angebote zu überprüfen. Die Kündigungsfristen sind ebenfalls zu berücksichtigen, eine Hundeversicherung mit einer Kündigungsfrist von beispielsweise einem halben Jahr ist nicht sinnvoll. Sie haben den Hund nicht mehr und müssen dann noch ein halbes Jahr bezahlen. Seriöse Versicherungen weisen in ihren Angeboten auf die tägliche Kündigung hin.

Selbstbeteiligung

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Jeder Verbraucher kennt diesen Begriff. Die Versicherungen erstatten zwar in der Regel die aufkommenden Kosten, allerdings ist eine Selbstbeteiligung vertraglich festgelegt. Das ist nicht Standard bei der Hundehaftpflichtversicherung. Viele Versicherungsgesellschaften verzichten auf die Selbstbeteiligung. Es ist allerdings zu bedenken, wer sich für einen Tarif mit Selbstbeteiligung entscheidet, zahlt grundsätzlich weniger Beiträge. Die Faustregel ist, je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger ist die monatliche Rate.

Beispiele der unterschiedlichen Schäden, nicht immer ist der Begriff dem Versicherungsnehmer klar:

  • Unter Sachschäden wird verstanden, dass der Hund den Teppich in der Mietwohnung zerbeißt oder die Schuhe der Gäste.
  • Unter Personenschäden ist zu verstehen, dass eine dritte Person entweder gebissen wird oder irgendwie zu Schaden kommt. Der Hund läuft vor dem Fahrrad eines Fahrradfahrers, es kommt zu einem Unfall und der Fahrradfahrer wird verletzt. Postangestellte sind aus einem bis heute unerklärlichen Grund damit beinahe täglich konfrontiert, wenn sie Pakete oder Briefe austeilen, was viele Hunde absolut nicht tolerieren.
  • Vermögensschäden entstehen, wenn besagter Fahrradfahrer wochenlang nicht arbeiten kann und den Verdienstausfall hinnehmen muss. Der Hund befindet sich oft im Garten. Er verjagt jedoch nicht nur die Kunden vor dem Geschäft gegenüber, sondern auch jeden Fußgänger, durch nervtötendes Gebell. Es muss keine Aggressivität vorliegen, das Gebell allein führt bei einigen Bürgern bis zur Nervenkrise. Wer seinen Hund in einem Mehrfamilienhaushalt lange allein lässt, kennt dieses Problem, wenn der Hund lange und anhaltend bellt und jault.

Die Deckungssumme ist ebenfalls nicht festgesetzt, sondern jede Versicherung offeriert Verträge mit unterschiedlichen Deckungssummen, die teilweise vom Beitrag abhängig sind. Grundsätzlich sind nicht gewerbliche Hundesitter versichert. Der gewerbliche Hundesitter ist selbst versichert. Die Tarifklassen sind unterschiedlich, vom Basistarif bis zu den komfortablen Tarifen mit unterschiedlichen Leistungen entscheiden die Hundehalter, welche Versicherungsart geeignet ist.

Eine Versicherung, die vieles abdeckt, ist der optimale Schutz. Einige Paradebeispiele beziehen sich auf den Unfug, den unsere lieben Vierbeiner durchaus anstellen.

  • Die Vase wurde im Hotel beschädigt, Versicherung bezahlte 350 Euro.
  • Die Tür hat Ihr Vierbeiner beim Einkaufen zerkratzt, weil er seine Ungeduld nicht zügeln konnte, die Versicherung erstattete hier 2.300 Euro.
  • Der Laptop bei Ihrem Freund daheim wurde heruntergerissen, weil Ihr übereifriger Hund am Kabel hängenblieb und dieses einfach mitzog, der Laptop wurde daraufhin erheblich beschädigt, die Versicherung erstattete 1.500 Euro.
  • Ihr ungestümer Hund hat den Radfahrer umgerannt, der verletzt wurde; sein teures Fahrrad wurde erheblich beschädigt. Auch hier war die Versicherung mit 4.900 Euro großzügig.

Es ist klar, dass eine spezielle Haftpflichtversicherung ein Muss ist, andernfalls können hohe Kosten auf Sie zukommen.

Besondere Leistungen

Die Deckungssummen können variieren und werden im Vertrag festgelegt. Die genaue Summe ist bei jeder Versicherung unterschiedlich. Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt ist in der Regel im Versicherungsschutz enthalten. Mietsachschäden werden in der Regel ebenfalls berücksichtigt.

Mindestkriterien, die unbedingt im Vertrag festzuhalten sind: Die Deckungssumme beträgt mindestens 5 Millionen Euro, die allerdings von vielen Versicherungen erheblich höher angegeben wird, bis zu 30 Millionen Euro sind Bestandteil vieler Verträge. Mietschäden werden mit mindestens 300.000 Euro erstattet, ebenso wie Vermögensschäden mit mindestens 50.000 Euro zu kalkulieren sind.

Ist die Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben? In sechs Bundesländern in Deutschland ist dies der Fall, und zwar für alle Hunderassen, in
• Berlin,
• Hamburg,
• Niedersachsen,
• Sachsen-Anhalt,
• Schleswig-Holstein,
• Thüringen.
Mecklenburg-Vorpommern hingegen überlässt die Entscheidung dem Bürger, auch wenn es sich um gefährliche Rassen handelt.

Bevor Sie sich eingehend mit der Verpflichtung beschäftigen, ist der Rat zu befolgen, sich grundsätzlich für eine Hundehaftpflichtversicherung zu entscheiden. Nicht versichert sind Schäden des Hundehalters. Es handelt sich ausschließlich um Schäden dritter Personen, die von der Versicherung übernommen werden.

Personenschäden sind meist recht hoch, sodass ein Hundebesitzer ohne entsprechende Versicherung nicht in der Lage ist, diese Kosten zu zahlen. Vermeiden Sie Stress und Ärger und schließen Sie beizeiten zumindest eine Haftpflichtversicherung ab.

Insbesonders Hunde sorgen für Überraschungen; darüber hinaus verfügen sie über einen ausgeprägten Spieltrieb. Defekte Gegenstände, zerbissene Schuhe und auch so manches zerkratzte Möbelstück zeugen von der Kraft Ihres Hundes. Wenn Sie allerdings selbst den Schaden haben, tritt die Versicherung nicht ein. Wenn Ihr Hund den Garten des Nachbarn verwüstet, dann springt die Versicherung ein.

Gibt es eine spezielle Hundekrankenversicherung?

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Die Hundekrankenvollversicherung ist optimal für Hundehalter. Außer dem OP-Kostenschutz gehören viele Leistungen zum Standard. Ambulante und stationäre Behandlungen werden teilweise hundertprozentig erstattet. Notwendige Untersuchungen des Hundes, spezielle Laboruntersuchungen wie das Gewebe, Blut und Urin werden ausnahmslos übernommen, ebenso die aufwendige Allergiebehandlung durch Hyposensibilisierung. Medikamente jeglicher Art gehören ebenfalls zum Leistungskatalog.

Der einfache Schutz für OPs ist recht günstig, enthält jedoch ausschließlich Operationen. Andere Leistungen werden nicht immer komplett erstattet und jede Versicherung präsentiert in der Regel ein Basispaket, die günstige Variante, und eine Premium-Option. Die Wartezeit für die genannten Versicherungen von 30 Tagen ist durchaus angemessen. 3 Monate Auslandsschutz sind ebenfalls tolerierbar und ist der Standard. Die jeweilige Premium-Option erlaubt die stationäre Aufnahme des Hundes. Wie lange die Versicherung den Aufenthalt bezahlt, handhabt jede Versicherung anders. Die Versicherung enthält grundsätzliche folgende Leistungen:

  • Gebissreinigung und Wurzelkanalbehandlungen,
  • Physio- und Verhaltenstherapie durch anerkannte Therapeuten,
  • Herzschrittmacher, Herzklappen, Stents und Coils werden, wie erwähnt, zur Hälfte erstattet,
  • die spezielle Diagnostik gehört ebenfalls zum Plus-Paket.
    Die Wartezeit ist relevant, denn wenn in der Wartezeit, die bei einigen Versicherungsgesellschaften bis zu 3 Monaten besteht, Krankheiten festgestellt werden oder ein Notfall eintritt, übernimmt die Versicherung keine Kosten. Berücksichtigen Sie vor Abschluss der Versicherungen die Wartezeit.

Welche Leistungen werden von der Hundekrankenversicherung übernommen?

Dem Tierhalter ist klar, dass auch Haustiere krank werden. Es ist daher sinnvoll, sich mit einer Tierkrankenversicherung abzusichern, um kostenintensive Behandlungen für das Tier zu ermöglichen. Medizinische Betreuung und Behandlungen können unter Umständen exorbitant teuer werden. Darüber hinaus hat Ihr Tier die beste Versorgung, wenn es mal krank ist, einen Unfall hatte oder Beschwerden den Hund quälen. Die empfehlenswerte Versicherung enthält die Standard-Leistungen wie:
• Komplette Kostenerstattung,
• einschließlich Medikamente,
• Operationen gehören zur Behandlung, die Kosten werden übernommen,
• der Versicherungsschutz gilt weltweit,
• die freie Tierarzt- und Klinikwahl ist selbstverständlich,

Ein Fragenkatalog sorgt für Informationen:

Ist diese spezielle Krankenversicherung wichtig? Ja, denn die herkömmlichen Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind erschwinglich. Wenn das Tier jedoch ernsthaft krank wird, sind schnell einige Tausend Euro zu zahlen. Die Versicherung inklusive OP-Kosten ist ideal.
Achten Sie darauf, dass der „Rundumschutz“ gewährleistet ist. Meist ist ein Mindestalter der Tiere vorgeschrieben. Ab 8 Wochen können Hunde und Katzen versichert werden. Wenn Ihr Tier älter als 9 Jahre ist, schließen die meisten Versicherungen keinen Vertrag ab.

Unterschiedliche Tarife sorgen für die Auswahl, Sie entscheiden, welcher Tarif für Sie geeignet ist. Die Beträge sind für den Basis-Tarif sind wesentlich niedriger, als der exklusive Tarif. Katzen z.B. werden grundsätzlich etwas günstiger versichert.

Die Prämien sind abhängig von einigen Faktoren:

Eine einfache OP-Versicherung umfasst ausschließlich OPs, ist jedoch günstiger als die herkömmliche Versicherung. Die zu versichernde Tierart spielt eine große Rolle, der Schutz für Hunde und Katzen wird unterschiedlich kalkuliert, ein Kaninchen ist beispielsweise recht günstig zu versichern. Das Alter ist ein weiterer wichtiger Faktor. Je älter das Tier ist, desto höher wird die Versicherungsprämie kalkuliert. Die Rasse ist ebenfalls von Belang, einige Rassen haben für bestimmte Krankheiten ein größeres Risikopotenzial.

Häufig fragen Hundebesitzer, ob sich die Beiträge erhöhen, wenn der Hund älter wird. Das ist unterschiedlich, jede Versicherung befolgt bestimmte Richtlinien. Es hängt also vom Versicherer ab. Die Tierärzte müssen sich bei Berechnung der Behandlungen und Operationen an die GOT halten, an die Gebührenordnung der Tierärzte.

Wählen Sie geschickt die passende Versicherung

Die spezielle Rechtsschutz-Versicherung für Hundebesitzer ist nützlich, wenn mit rechtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen ist. Viele Hundehalter entscheiden sich für diese spezielle Versicherung, um einen Rundumschutz zu haben. Die Gewohnheiten des Tieres und der Charakter sind wichtige Faktoren, um davon abhängig die geeignete Versicherungsart zu wählen.

Es ist sinnvoll, einen Vergleich zu aktivieren, um die unterschiedlichen Angebote und Tarife zu vergleichen. Jede Versicherung präsentiert den günstigsten Tarif als Basispaket. Die wichtigsten Standard-Schäden sind Inhalt des Basis-Tarifes. Wenn der Hund häufig ohne Leine unterwegs ist, passt die komfortable Versicherungsart eher. Hunde, die gern spielen und dabei Schäden anrichten, sind ebenfalls etwas teurer zu versichern.

Außer der Haftpflichtversicherung werden die Krankenversicherung, die spezielle OP-Versicherung und der Rechtsschutz für Hundebesitzer häufig abgeschlossen. Diese vier wichtigen Bereiche sind beim Versicherungsabschluss zu berücksichtigen, sodass eine Kombi-Versicherung häufig die perfekte Lösung ist.

Einige Versicherungsgesellschaften vergeben Ermäßigungen, wie beispielsweise 5 % Rabatt bei Abschluss der Versicherung über die Webseite, oder für den zweiten und dritten Hund werden 50 % Rabatt gewährt.

Zusammenfassung

Hundeversicherungen sind grundsätzlich sinnvoll. Der Schutz vor finanziellen Risiken ist nicht zu unterschätzen. Meist denkt der Hundebesitzer, der noch sozusagen Einsteiger ist, nicht daran, dass durch unvorhersehbare Missgeschicke hohe Kosten entstehen können. Es ist sinnvoll, zumindest eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ist der Hund aus dem Welpenalter, ergibt es Sinn, eine Krankenversicherung, einschließlich OP-Versicherung abzuschließen. Der spezielle Rechtsschutz für Hundehalter ist durchaus zu berücksichtigen. Wie oft entwickeln sich aus kleinen Zwistigkeiten, die eskalieren, handfeste Auseinandersetzungen, die nur gerichtlich zu einem endgültigen Abschluss kommen. Ohne Versicherungsschutz hat so mancher Hundehalter keine Chance, zu seinem Recht zu kommen.

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