Der Deutsche Schäferhund: Die verkaufte Gesundheit?

Von dogodu-Redaktion

 

Leistungsprüfungen sind in der Hundezucht dazu da, um die ­gesündesten und leistungsfähigsten Hunde für die Zucht auszu­suchen. Das ist auch so im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV). Da mit guten Prüfungsergebnissen häufig auch viel Geld verbunden ist, scheint es nicht selten nur mehr um dieses zu gehen. Monetik statt Genetik – das geht, indem man Prüfungsergebnisse einfach „kauft“ … Weil dabei die Gesundheit der Rasse zu Schaden kommt, handelt es sich nach Ansicht von Experten um ein kynologisches Verbrechen.

 

Im SV solle es wieder um „Genetik statt Monetik“ gehen – das sagte SV-Präsident Wolfgang Henke bei seiner Rede anlässlich der vorjährigen Bundessieger-Zuchtschau im September in Ulm (s. WUFF 11/2012). Diese Reportage befasst sich jedoch mit einem Fall, in dem es ziemlich eindeutig um Monetik statt Genetik zu gehen scheint. Ein Fall, der nach Ansicht von Experten und SV-Insidern im Verein für Deutsche ­Schäferhunde (SV) nur die Spitze eines Eisbergs sein soll. Es spreche wenig dafür, dass es sich dabei um einen Ausnahmefall handle, und vieles dafür, dass das Ganze System habe, heißt es.

„Das Wichtigste des Vereins“
Eine Zuchtschau im Verein für ­Deutsche Schäferhunde (SV) ist „für jeden Hund (und seinen Besitzer) der Augenblick der Wahrheit.“ So steht es auf der Website des Vereins, der auch die Bedeutung solcher Zuchtschauen, die zahlreich auf Orts- und Landesgruppen-Ebenen sowie einmal im Jahr auf Bundes-Ebene stattfinden, erklärt: Auf solchen Zuchtschauen müssten die Hunde in Prüfungen ihre Leistungsfähigkeit (und damit natürlich ihre Gesundheit) unter Beweis stellen. Es ginge dabei nämlich „um das Wichtigste des Vereins – um die vererbbare Qualität seiner Tiere.“

Wenn nun aber Zuchtschauen nur auf dem Papier stattfinden, d.h., wenn Deutschen Schäferhunden ­Leistungen zugesprochen werden, die sie nie erbracht haben, und das möglicherweise auch gegen Bezahlung, dann handelt es sich nach Ansicht von Tierzuchtexperten um ein kynologisches Verbrechen – wie dies nach WUFF vorliegenden Informationen am 24. und 25. März 2012 in der SV-Ortsgruppe Lübz-Bobzin in Mecklenburg-Vorpommern der Fall gewesen sein soll. Da soll ein SV-Zuchtrichter, Jürgen F., lt. dem von ihm ­ausgefüllten Richterprotokoll bei 15 Hunden ­insgesamt 30 Prüfungen „abgenommen“ haben. Alle Hunde bis auf einen sollen bestanden haben. Tatsächlich aber soll diese Zuchtschau dort nie stattgefunden haben und damit auch keine Prüfungen.

Der Fall Lübz-Bobzin
Die Ortsgruppe (OG) Lübz-Bobzin gehört zur SV-Landesgruppe ­Mecklenburg-Vorpommern. Eine ­kleine OG, gerade mal zehn ­Mitglieder, man kennt sich. Der Übungsplatz liegt im Ortsteil Bobzin, am Kanal 1. Für den 24. und 25. März 2012 ist eine Leistungsprüfung angesetzt. Bei 15 Deutschen Schäferhunden sollen in verschiedenen Prüfungen, von der Begleithund- über die Ausdauer- bis zur Schutzhundprüfung, die Leistungen und damit die Gesundheit der Hunde überprüft und bewertet werden. Wie schon eingangs erwähnt, geht es dabei um das Wichtigste im SV, um die „vererbbare Qualität der Hunde“. Oder vielmehr, es sollte ­darum gehen …

Die im SV dafür zuständige Person ist Heinz G., als Vereinsausbildungswart Mitglied des SV-Vorstandes. Er beauftragt den Ausbildungswart der für die angemeldete Prüfung in Lübz-Bobzin zuständigen Landesgruppe (LG), Uwe W., mit der Überwachung dieser Ortsgruppen (OG)-Prüfung. Der nimmt seine Aufgabe sehr ernst und taucht – ohne Voranmeldung – am ersten Tag der Prüfung um 7 Uhr früh auf dem zur Prüfung ange­meldeten Gelände auf. Die Adresse: Am Kanal 1, Lübz-Bobzin, der Übungsplatz der Ortsgruppe. Ein Privatgrundstück, auf dem eine Zwingeranlage zu sehen ist, ein Nebengebäude und eine kleine eingezäunte Grünfläche.

Uwe W. hält die Grünfläche allerdings für viel zu klein, um darauf eine OG-Prüfung durchführen zu ­können. Auch fehlen dafür erforderliche ­Utensilien wie etwa eine Meterwand oder eine Revierstrecke. Der LG-Ausbildungswart wundert sich sehr, und noch mehr deswegen, weil sich vor Ort weder Hundeführer, Fahrzeuge oder Hundeanhänger befinden. Am angemeldeten Ort kann wohl keine Prüfung stattfinden, denkt er und beginnt weiträumig die Umgebung abzufahren. Dabei hält Uwe W. vor allem Ausschau nach einem Prüfungsgelände, nach Deutschen Schäfer­hunden, Fährtenlegern, Hundeführern, Hundeanhängern und Sonstigem, was im Rahmen einer OG-Prüfung üblich ist. Dazwischen kehrt er immer ­wieder zu der zur Prüfung angemeldeten Örtlichkeit zurück. Doch 10 Stunden später, um 17 Uhr, verlässt der Prüfer die Gegend mit der Gewissheit, dass hier keine OG-Prüfung stattgefunden hat.

Der zweite „Prüfungs“-Tag
Am Sonntag, dem angeblich zweiten Tag der Prüfung, ist Uwe W. ­wiederum um 7 Uhr vor Ort. Die gleiche ­Situation wie am Vortag. Kein Zuchtrichter, keine Hundeführer, keine Autos. Wiederum fährt Uwe W. das gesamte Umland ab. Dann fährt er wieder an den „Übungsplatz“ zurück und beobachtet unbemerkt die Szene. Um 10 Uhr taucht plötzlich der Jugendwart der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern auf, Lars B., und betritt – ohne Hund – das Grundstück. Gut eine Stunde später kommen zwei ihm unbekannte Perso­nen mit Auto und Hundeanhänger, lassen ihre Hunde kurz auslaufen und verlassen gegen 12:15 Uhr gemeinsam mit Lars B. wieder das Grundstück und fahren davon. Uwe W. bleibt dann noch bis 16 Uhr, bevor auch er endgültig abfährt. Sein Resümee: „An beiden Tagen fand keine Prüfung an der angemeldeten Adresse Am Kanal 1 in Lübz-Bobzin sowie im ganzen Umland statt.“

Also keine Prüfung an diesen ­beiden Tagen. Uwe W. schreibt seinen Bericht an den SV-Vorstand (dieser Bericht liegt auch WUFF vor). Was nun ­passiert, ist kaum zu glauben. Uwe W. erhält plötzlich eine knappe Woche später, am 31.3.2012, per Post ein Richterprotokoll dieser Prüfung in Lübz-Bobzin, von der er selbst weiß, dass sie nicht stattgefunden hat. Im Postumschlag finden sich 4 Seiten Bewertungsunterlagen für 30 Prüfungen bei 15 Hunden. Als Zuchtrichter ist Jürgen F. angegeben, als Prüfungsleiter Uwe G., der Vorsitzende der kleinen Ortsgruppe, und als Schutzhelfer Lars B., der Jugendwart der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern, der übrigens nach Insiderinformationen bereits unter dem zweifachen Verdacht von Prüfungsmanipulationen steht. Zudem liegt eine eidesstattliche Erklärung vor, dass „Lars B. seit 2010 Prüfungen verkauft“. Unter den angeblichen Teil­nehmern der Prüfung finden sich u.a. auch der Vorsitzende der Landes­gruppe Mecklenburg-Vorpommern, Klaus S., sowie mehrere Hundeeigentümer und Hundeführer, alle Namen liegen WUFF vor.

Funkstille bei den Teilnehmern der „Prüfung“
Da liegen nun vier Bewertungsbögen vor, in denen SV-Richter Jürgen F. die Daten der Hunde angibt und mit seiner Unterschrift ihre Leistungen bestätigt, die sie bei einer lt. Augenzeugenbericht von Uwe W. nicht stattgefundenen „Prüfung“ erzielt haben. Also ein Betrug?

WUFF hat daraufhin bei Jürgen F. sowie mehreren Personen, die in seinem Protokoll als Teilnehmer der „Prüfung“ vermerkt sind, nachgefragt.

Darunter neben dem schon erwähnten Lars B. auch Klaus S., Vorsitzender der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern, dessen Hündin Duffy lt. dem Protokoll gleich zwei „Prüfungen“ bestanden hat, nämlich die BH und die IPO1. Als weitere Teilnehmer dieser „Prüfung“ waren u.a. der in Florida eine Hundeschule betreibende Klaus R., der zudem auch ein ­Hundehändler sein soll, sowie die SV-Mitglieder Horst T. und Josef K. angeführt.

Doch sämtliche Personen verweigerten trotz dringlicher Nachfrage die Antwort und nützten auch nicht die angebotene Gelegenheit zur Stellungnahme. Lediglich aus Florida kam eine Reaktion. Ja, bestätigt Klaus R., er sei an diesen beiden Tagen in Lübz-Bobzin in Germany anwesend gewesen. Als wir den Hundeschulenbetreiber darauf hinwiesen, dass an diesen Tagen an diesem Ort lt. Augenzeugenbericht keine Prüfung stattgefunden haben kann, und ob er sich möglicherweise im Datum oder in der Ortsangabe geirrt haben könnte, antwortet Klaus R.: „Ich trainiere und mache ­Prüfungen seit 30 Jahren. Natürlich war ich präsent.“ Danach war auch bei ihm „Funkstille“ und weitere Fragen wurden nicht mehr beantwortet.

Ein gutes finanzielles Geschäft
Dass gute Bewertungen bei Wettbewerben und Leistungsprüfungen dem Eigentümer des Hundes durch Verkauf, Verpaarungen usw. gutes Geld bringen, ist spätestens aus der WUFF-Reportage über Toni von der Rieser Perle bereits bekannt ­(siehe WUFF 9/2012), und dass „gute ­Plätze“ bereits VOR einem Wett­bewerb – sogar auf der Bundessieger-Zuchtschau – mehr oder weniger in einem Kaufvertrag garantiert werden können, ebenso.

Je besser ein Hund in Prüfungen und auf Zuchtschauen bewertet wird, desto mehr lässt sich also mit ihm verdienen. Sowohl beim Verkauf als auch – im Falle von Rüden – bei den Deckakten. So ist es auch möglich, dass beispielsweise mindestens einer der hochdotierten Schäferhunde, die der taiwanesischen Hundehändlerin Josephine K. (die zudem SV-Mitglied ist) gehören, gar nicht bei ihr in ­Taiwan, sondern vielmehr in einem Zwinger in Deutschland steht, und ihr dort Geld durch Decktaxen bringt. Keine schlechte Investition der Taiwanesin, die damit pro Deckakt 1.500 Euro kassiert, wie WUFF recherchiert hat. Ob und wie viel der deutsche „Hunde-Einsteller“, der selbst Schäferhundezüchter ist, davon erhält, wurde nicht mitgeteilt. Übrigens – diese Taiwanesin ist auch Teil der Geschichte um Toni von der Rieser Perle, die großes Aufsehen erregt hat, aber wohl kein Einzelfall sein dürfte, wie es aus SV-Insiderkreisen heißt.

Dass also erfolgreiche Prüfungs­ergebnisse für den Hundebesitzer von großem finanziellen Wert sind, liegt auf der Hand. Doch wer sind die SV-Richter, die bei solcher Manipulation mitspielen? Und wenn sie akribisch Bewertungsbögen für Prüfungsleistungen ausfüllen, die nie erfolgt sind, und Teilnehmer nennen, die es nie gegeben hat – was haben sie davon?

Natürlich wird ein Zuchtrichter das nicht umsonst machen, heißt es aus SV-Kreisen. Die Besitzer dieser Hunde müssen dann schon auch Geld auf den Tisch legen – bis zu 500 Euro pro Prüfung auf OG-Ebene, wie kolportiert wird. Da könnte für den Zuchtrichter bei 30 Prüfungen in Lübz-Bobzin schon einiges zusammengekommen sein. Dass diese Einnahmen steuerlich deklariert werden, ist eher nicht anzunehmen. Haben doch alle Beteiligten allergrößtes Interesse, dass solche Geschäfte nicht bekannt werden. Denn neben steuerlichen Nachforderungen könnte das auch zu einem Ausschluss aus dem SV führen und nach Aussagen von Experten ­könnten wohl auch strafrechtliche Folgen damit verbunden sein, wenn Käufer von ­Welpen aus Verpaarungen von Hunden mit erkauften Leistungsprüfungen wegen Betrugs klagen. Doch scheint das Finanzielle in einem solchen Fall noch das geringere Übel zu sein. Denn nach Expertenansicht handelt es sich bei solchen Prüfungskäufen um ein ­katastrophales kynologisches Verbrechen an der Rasse des Deutschen Schäferhundes.

Erkauft sich nämlich bspw. der ­Besitzer eines erbkranken Hundes solche ­Prüfungen und wird der Hund dann infolge dieses Betruges vermehrt in der Zucht des Deutschen Schäfer­hundes eingesetzt, vermehrt er ­seine genetischen Defekte über seine Nachkommen, die ihrerseits häufig auch erkranken. Eine Vermehrung von hundlichem Leid – ein wahres kynologisches Verbrechen, möglicherweise auch rechtlich als (gewerblicher?) Betrug zu werten, aber auch nach dem Tierschutzgesetz zu ahnden, meinen Fachleute. Die Vorstellung, dass es sich bei dem Fall Lübz-Bobzin nicht um einen Einzelfall handeln soll, ist für Fachleute erschütternd. Aber es würde den kontinuierlichen gesundheitlichen Niedergang des Deutschen Schäferhundes mit erklären, heißt es.

Machtkampf im SV-Vorstand?
Die Frage ist nun, weiß man in der Leitung des SV über solche Praktiken Bescheid? Und wenn ja, was ­wurde bisher dagegen unternommen? Zunächst – dass die Tatsache von Prüfungsmanipulationen dem SV-Vorstand bekannt sein muss, ergibt sich aus dem Umstand, dass seit Anfang 2012 sog. „Prüfungsaufsichten“ durchgeführt werden, wie der geschäftsführende Direktor des SV, Hartmut Setecki, auf WUFF-Anfrage bestätigt. Sie seien ein „Mittel zur Qualitätssicherung für das Prüfungsgeschehen innerhalb des Vereins“, so Setecki. Auch wenn ­einzelne Prüfungsteilnehmer davon nicht begeistert seien, so sei doch die Mehrheit der Mitglieder dafür.

Wenn nun ein Verdacht besteht, dass eine Zucht- oder Leistungsbewertung zu Unrecht erhalten wurde bzw. erschlichen wurde, ist es laut der Rechts- und Verfahrensordnung des SV nun möglich, diese Bewertungen zu überprüfen. Dies sei auch beim Fall in Lübz-Bobzin erfolgt, so der SV-Direktor zu WUFF. Nach Prüfung des Falles sei für den betroffenen Zuchtrichter Jürgen F. ein ­vorläufiges Ruhen des Richteramtes verfügt worden. Dies sei aber im Oktober des Vorjahres wieder aufgehoben worden, ohne dass man daraus einen ­Rückschluss auf eine endgültige Entscheidung ableiten könne, so Setecki.

Eine seltsame Sache, finden viele SV-Mitglieder. Jürgen F. steht unter massivem Verdacht von Prüfungsmanipulationen, darf aber nun wieder weiterhin richten. Es scheint also für ihn von großer Bedeutung zu sein, dieses Amt weiter auszuüben, heißt es aus SV-Kreisen. Warum wohl, das würde sich jeder selbst denken können. Dass aber der SV da nicht hart durchgreift, sei ein Hinweis darauf, dass es einigen Entscheidungsträgern möglicherweise an Ernst fehle, die Aussagen des SV-Präsidenten „Genetik statt Monetik“ umzusetzen. Andere hingegen würden sehr wohl gerne härter durchgreifen. Ein Machtkampf im SV-Vorstand?

SV-Landesgruppenchef: Abwahl knapp gescheitert
Nochmals zurück zu dem Fall Lübz-Bobzin. Besteht seitens des SV der Verdacht, dass eine Leistungsbewertung erschlichen oder sonstwie zu Unrecht vergeben wurde, sieht die Rechtsordnung des SV die Möglicheit der „Leistungsüberprüfung“ vor, das ist eine kommissionelle Überprüfung einer erhaltenen Bewertung. Bei einer Weigerung, den Hund vorzuführen, wird die (erschlichene) Bewertung aberkannt. Dies ebenso, wenn die Kommission durch die Leistungsüberprüfung zum Schluss kommt, dass der Leistungsstand nicht der angezweifelten Leistungsbewertung entspricht.

Im Fall von Lübz-Bobzin sind solche „Leistungsüberprüfungen“ der Hunde, die dort am 24. und 25.3.2012 von Zuchtrichter Jürgen F. bewertet worden sein sollen, angeordnet worden. SV-Direktor Setecki bestätigt WUFF gegenüber, dass den Hunden, die bei dieser Überprüfung nicht angetreten sind, und denjenigen, die den angeb­lichen Leistungsstand nicht nachweisen konnten, das Ausbildungskennzeichen aberkannt wurde. Auch wenn Setecki selbst trotz Nachfrage nicht konkreter wurde, wie viele ­Personen es nun betroffen hat, so ist nach WUFF vorliegenden Informationen zu dieser Leistungsüberprüfung von den angeblich 15 Prüfungsteilnehmern lediglich eine einzige Person erschienen, nämlich Landesgruppenvorsitzender Klaus S. mit der Hündin Duffy v. Dänischen Wieck. Sie habe diese Überprüfung nicht bestanden und sei seit einem dreiviertel Jahr weitere Male bei Prüfungen durchgefallen.

Vielen Mitgliedern seiner Landes­gruppe scheint ihr Vorsitzender ­deshalb nicht mehr ganz geheuer zu sein, allerdings scheiterte seine Abwahl an einer einzigen fehlenden Stimme für die Zweidrittelmehrheit. Da habe Klaus S. Glück gehabt, heißt es aus der Landesgruppe, dass bei der Abstimmung fünf direkt und zwei indirekt in den Fall Lübz-Bobzin verwickelte Personen beteiligt gewesen seien. Der LG-Jugendwart Lars B. ­hingegen hatte weniger Glück – er wurde von seinem Amt abgewählt.

Es geht um den Deutschen ­Schäferhund
Im SV gebe es zwei Lager, sagt ein SV-Funktionär zu WUFF. Diejenigen, die einen sauberen Verein haben wollen, in dem es um Hundesport und seriöse Hundezucht gehe. Alles was sie hätten, um gegen Betrüger zu kämpfen, sei ihr Idealismus, ihre Liebe zur Rasse des Deutschen Schäferhundes. Seinen Missbrauch und Niedergang würden sie mit Entsetzen feststellen.

Das andere Lager, das seien die­jenigen, die offensichtlich viel Geld zu verlieren haben, das seien viele Groß- und Massenzüchter, die mit manchen Richtern ein Netzwerk gebildet haben, in dem jeder profitiere, und da ginge es um hunderttausende Euros, um einen Markt, den diese Personen mit allen Mitteln aufrecht erhalten wollen.

Beide Gruppen sollen ihre Vertreter im SV-Vorstand und diesem nahestehenden Personen haben. Man wird sehen, wie es weiter geht. Zu erkennen wird dies daran sein, ob und wie der SV-Vorstand Missstände aufzuklären und hart durchzugreifen imstande ist. Es geht letztlich nicht um Vereinsangelegenheiten, sondern vielmehr um die Gesundheit und die Zukunft von Lebewesen. Um Deutsche Schäferhunde! Und das ist von größtem öffentlichen Interesse. Dass der SV allerdings gegen Personen, die Missstände öffentlich machen, wie das belgische (Noch-)SV-Mitglied Jan Demeyere, der viele der hier berichteten Fakten zusammenträgt und auf seinem Blog (www.bloggen.be/hd) akribisch dokumentiert, mit einem Vereinsausschlussverfahren und Klags­androhungen vorgeht, gibt nicht zu großer Hoffnung Anlass.

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