Der Continental Bulldog – Entstehung einer neuen Rasse

Von dogodu-Redaktion

Dies ist kein klassisches Rasseporträt, sondern vielmehr wird die Entstehungs­geschichte einer neuen Hunderasse dargestellt, ebenso wie die damit verbundenen Herausforderungen. Der Continental Bulldog ist ein spannendes und gut dokumentiertes Beispiel, wie man aus einer kranken sog. Qualzucht­rasse wieder eine gesunde Rasse machen kann. Doch der Weg zur Anerkennung durch den weltgrößten Dachverband – die FCI – ist ein steiniger und möglicherweise eine Reise zurück in die Qualzuchtzeiten.

Bereits im Jahr 2007 schreibt der renommierte Schweizer Kynologe Dr. Hans Räber († 2008) in WUFF „Im neuen schweizerischen Tierschutzgesetz wird der Bundesrat ermächtigt, das «Erzeugen und ­Halten von Tieren mit bestimmten Merkmalen, insbesondere Abnormitäten im Körperbau und Verhalten» zu verbieten, «wenn sie die Würde der Kreatur tangieren», steht dazu in einem Kommentar des zuständigen Bundesamtes." Auf die Hundezucht bezogen, stehen zuoberst auf der Liste der betroffenen Rassen der English Bulldog, der Bouledogue Français, der Pekingese und die Nackthunde.

Schon viele Jahre zuvor – im Jahr 1993 – erkennt die bekannte Schweizer Bulldog-Züchterin Imelda Angehrn die Probleme in der Zucht der English Bulldogs und ­fordert die Abkehr von falschen Zuchtzielen, ansonsten sei das ­Überleben der Rasse in Frage gestellt. „An erster Stelle müssen die Gesundheit und ein gutes Wesen stehen", sagt sie und stellt einen Katalog der beanstandeten Merkmale des English Bulldogs auf. Als Weg zu einer wesentlichen Verbesserung der gesundheitlichen Situation sieht sie die Rückzüchtung auf den ursprünglichen, leichten und beweglichen Typ. Konkret bedeutet dies eine Reduktion der bekannten übertriebenen, rassetypischen Merkmale, die dem Hund ein artgerechtes Leben weitgehend unmöglich machen, auf ein tolerierbares Maß. Der Hund sollte jedoch ein typischer Bulldog bleiben mit all den unbestritten auch guten Eigenschaften der Rasse.

Rekonstruktion des alten Bulldogs
Es soll also durch Einkreuzung verwandter, ähnlicher Typen eine neue und vor allem gesunde Bulldog-Rasse kreiert werden. Einige für die Einkreuzung in Betracht kommende Rassen scheiden nach reiflicher Überlegung aus verschiedenen Gründen aus. In Frage kommt schließlich nur noch der Olde English Bulldog. Was ist das nun für eine Rasse?

1971 beginnt der amerikanische Bulldog-Züchter David Leavitt mit der Rekonstruktion des alten Bulldogs, eines Hundes mit mehr Bodenabstand, kleinerem Kopf, knappem Vorbiss und gerader Rute. Großen Wert legt Leavitt auf ein sozialverträgliches Wesen. Ein verbindlicher Standard besteht lange Zeit nicht, und so kann sich vorerst kein ­einheitliches Rassebild durchsetzen. Doch gerade wegen der Uneinheitlichkeit ist bei den Olde English Bulldogs noch ein breit gefächertes Erbgut vorhanden, das züchterisch genutzt werden kann.

Im Juni 2000 erhält Imelda Angehrn von der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) die Bewilligung, versuchsweise English Bulldogs mit Olde English Bulldogs zu kreuzen. Als erste Zuchttiere setzt sie zwei Olde English Bulldog-Rüden und vier -Hündinnen ein, die sie mit English Bulldogs aus ihrer Zucht paart. Neben anfänglichen Problemen wie Geburtsschwierigkeiten, Atembeschwerden oder Kollapsanfälligkeit bei warmem Wetter zeigt sich aber auch ein positiver Effekt. Die Wurfgröße steigt gegenüber dem English Bulldog an, was eine strenge Auslese der zur Weiterzucht in Frage kommenden Hunde leichter macht. Schließlich werden in den kommenden Jahren noch weitere Rassen, darunter Französische Bulldoggen und Bullmastiffs, eingekreuzt.

Auch die gesundheitliche Situation der Bulldogs macht im Verlauf des Projekts erfreuliche Fortschritte. Die Hunde leiden – auch bei heißem Wetter – kaum mehr unter Atemproblemen. Dies bestätigen auch die Untersuchungen im Tierspital Zürich über den Atemwiderstand bei kurzköpfigen Hunderassen.

Geburt einer neuen Rasse
Die Kreuzungen zeigen jedoch bald, dass eine wesentliche Verbesserung der gesundheitlichen Situation des English Bulldogs schlussendlich auf die Schaffung einer neuen Rasse hinauslaufen muss, einer Rasse, die dem ursprünglichen Typ des Bulldogs nahekommt. Zwecks klarer Abgrenzung zum English Bulldog wird für die neue Rasse der Name „Continental Bulldog" gewählt. Die Entscheide und Maßnahmen zur Bildung der neuen Rasse werden in Absprache mit der Fédération Cynologique Internationale (FCI) getroffen.

Die Vorschriften der FCI zur vorläufigen Rasseaner­kennung sind verständlicherweise recht streng. Verlangt werden acht unabhängige Blutlinien, deren Ahnen drei Generationen zurück nirgends verwandt sein dürfen, sowie drei Nachwuchs-Generationen, die innerhalb der acht Blutlinien nicht miteinander vermischt werden dürfen. In jeder ­Blutlinie müssen je zwei Rüden und sechs Hündinnen, die keine Geschwister sind, vorhanden sein. Dies erfordert also eine entsprechende Anzahl von Hunden. Dieses Ziel wird schließlich erreicht.

Am 14. Januar 2011 ist dann der ­große Tag, an dem die Rassebegründerin Imelda Angehrn zusammen mit dem Bulldog-Club-Präsidenten ­Hannes Zaugg-Graf das komplette Dossier an den Zentral-Vorstand der SKG übergeben kann.

Die erste Arbeit ist getan – nun gilt es die Entscheidung der FCI abzuwarten, ob sie dem Projekt Continental Bulldog die provisorische Anerkennung erteilen würde. Dies hätte bedeutet, dass Contis von allen der FCI angeschlossenen Landesverbänden anerkannt und in deren Stammbaum-Register eingetragen würden, d.h. dass in all diesen Ländern offiziell gemäß dem gültigen Standard und dem jeweiligen Zucht- und Körreglement mit offiziellen Papieren gezüchtet werden könnte und die Hunde auf allen Ausstellungen, die unter FCI-Regeln organisiert werden, im In- und Ausland gezeigt werden können. Imelda Angehrn reist auf Einladung der FCI am 24.11.2011 nach Brüssel und überreicht dort in einem „Festakt" dem Executive Director Yves De Clerq die vollständigen Unterlagen für die provisorische Aufnahme in die FCI Nomenklatur.

Funkstille von der FCI
Danach herrscht gute zwei Jahre absolute Funkstille seitens der FCI. Die FCI-Anerkennung wird dann schließlich im November 2013 ohne Angabe von Gründen von der FCI abgelehnt. Im Februar 2014 interveniert der SKG-Präsident Peter Rub mit „großer Enttäuschung" per Brief in Brüssel. Böse Stimmen behaupten, dass der Britische Kennel Club (KC), bei dem es sehr viele Sympathisanten des English Bulldog gibt, sein ­gewichtiges Veto eingelegt hat, um sich ­keine ­Konkurrenz „in den Stall" zu holen.

Der Continental Bulldog ist nun neben der Schweiz auch in Frankreich und Tschechien jeweils national anerkannt. Im Dezember 2014 teilt auch der Verband für das deutsche Hunde­wesen (VDH) mit, dass er die Rasse ab dem 1.1.2015 in Deutschland ebenfalls national anerkenne. Der VDH als größter europäischer Rassehundezuchtverband stellt jedoch gleich zu Beginn klar, dass er die „neuen" Regeln vorgibt: Auf E-Mail-Anfrage teilt der VDH Folgendes mit:

„Der VDH-Vorstand hat beschlossen zum 1.1.2015 die Rasse ­Continental Bulldog national für Deutschland anzuerkennen. Die Veröffentlichung des gültigen Standards für Deutschland erfolgt in Kürze. Anlässlich der VDH-Europasieger-Ausstellung im Mai 2015 findet die erste Phäno­typisierung und Gesundheitsüberprüfung zur Registrierung für Continental Bulldogs statt. Im Anschluss an diese Veranstaltung werden die Zucht­voraussetzungen für die Rasse Continental Bulldog im VDH festgelegt und Verträge mit interessierten Züchtern geschlossen. Ein Ausstellen von Continental Bulldogs auf VDH-geschützten Ausstellungen ist ab dem 1.7.2015 möglich.

Für Continental Bulldogs, die in der Schweiz gezüchtet wurden und im nationalen Schweizer Zuchtbuch für Continental Bulldogs geführt werden, besteht anlässlich der VDH-Europasieger-Ausstellung die Möglichkeit, die Bestandteile Phänotypüberprüfung und Verhaltenstest zur Zuchtzulassung im VDH zu absolvieren. Nach Erreichung der weiteren noch festzulegenden Zuchtzulassungsvoraussetzungen können diese Hunde (nach Vertragsabschluss zwischen Züchter und VDH) sodann zur Zucht im VDH eingesetzt werden.

Der Vorgang der P­hänotypisierung ist für alle Hunde möglich, die das ­Mindestalter von 15 Monaten erreicht haben, unabhängig davon, ob diese über einen VDH-anerkannten Abstammungsnachweis verfügen oder nicht. Grundlage für die Phänotypiserung ist der Rassestandard. Sollte der Hund augenscheinlich der Rasse zugehörig sein, erhält dieser eine VDH-Registrierbescheinigung und kann dann, nach Ableistung diverser Zuchtzulassungskriterien (diese werden nach der ersten Sichtung im Mai festgelegt), an einer Zuchttauglichkeitsprüfung teilnehmen."

Experten kritisieren diese Aussage und meinen, dass es dabei wohl in ­erster Linie mehr um Eintragungs­zahlen gehen wird als um die Gesundheit der Rasse. Selbst die Hunde aus der Schweiz, die unter der SKG gezüchtet wurden, müssen nun, wenn diese in Deutschland zur Zucht eingesetzt werden sollen, eine neue Zuchtzu­lassung beim VDH ablegen. Durch die sog. Vertragszucht verlieren die Vereine in Deutschland völlig an Bedeutung und werden überflüssig, weil nun jeder Züchter einen Vertrag direkt mit dem VDH schließen muss. Keiner der schon bestehenden Continental Bulldog-Vereine wird als „rassebetreuend" beim VDH anerkannt, wie dies sonst für andere Rassen üblich ist.

Zu Redaktionsschluss standen die „weiteren noch festzulegenden Zuchtzulassungsvoraussetzungen" des VDH noch nicht fest. Es bleibt zu hoffen, dass diese nicht ­zugunsten „Masse vor Klasse" aufgeweicht werden und die jahrelange Aufbauarbeit und strenge Zuchtselektion zunichte gemacht wird. Endlich ist durch einige engagierte Idealisten eine ­gesunde Bulldog-Rasse entstanden, und es wäre wirklich schade, wenn hier ­wieder Rückschritte in ­Richtung ­Qualzucht gemacht würden. Wir ­bleiben für Sie dran und werden ­weiter berichten.

Interview

WUFF im Interview mit dem ­Continental Bulldog Swiss Club

WUFF: Was ist das wichtigste Zuchtziel des Continental Bulldog Swiss Club
C.B.S.C.: Unsere Idee, den ­Continental-Bulldog tatsächlich als alternative, gesunde und wesensfeste Bulldograsse zu erhalten, weiterhin zu verbessern und ernsthaft von zwischenmenschlichen Querelen und Vereinspolitik zu bewahren. Neben der Gesundheit, für die wir sehr hohe züchterische Maßstäbe angelegt haben, steht für uns das Wesen deutlich im Vordergrund. Der CBSC hat bereits 2014 neue Wege beschritten und zur Beurteilung des Wesens der Zuchthunde den Hunde-Sachverständigen Michael Abelski aus München gewinnen können. Mit Herrn Abelski, der in Deutschland von der Regierung von Oberbayern bestellter Sachverständiger für das Hundewesen ist, hat der CBSC einen „Vollprofi" in Sachen Wesensbeurteilung zur Seite, der auch beratend für unsere Züchter zur Verfügung steht.

WUFF: Es gibt seit vielen Jahren Be­mühungen, die Rasse in die FCI zu bringen. Warum lehnt die FCI eine Aufnahme Ihrer Meinung nach ab? 
C.B.S.C.: Das ist schwierig zu beurteilen, weil es unseres Wissens bislang auch keine schriftliche Begründung für die Ablehnung 2013 gab. Die Aufnahmekriterien, die einer neuen Rasse durch die FCI auferlegt wurden um anerkannt zu sein, waren sehr umfangreich und wurden von der ­Rassebegründerin genauestens erfüllt. Die Ablehnung hat nicht nur in der Schweiz ein Kopfschütteln ausgelöst. Es gibt einige Vermutungen zum Entschluss der FCI, aber es wäre unseriös diese hier zu kommunizieren, weil es keine offiziellen Belege dafür gibt.

WUFF: Warum und von wem wird eine Aufnahme der Rasse in die FCI angestrebt? Welche Vorteile und Nachteile bringt das mit sich?
C.B.S.C.: Im Jahr 2000 wurde von der Rassebegründerin die Bewilligung der SKG zur Einkreuzung von Olde English Bulldogs über den Schweizer Club für English Bulldogs eingeholt. Im Jahr 2004 wurde dann von der SKG die Bewilligung zur Schaffung einer neuen Rasse erteilt. Der Continental Bulldog war geboren. So war von Anfang an klar, dass der Zuchtversuch zum Ziel hat, mittelfristig die internationale Rasseanerkennung durch die FCI, der auch die SKG angehört, zu erwirken. Die ­Rasseanerkennung durch die FCI hätte dem Continental ­Bulldog natürlich einen hohen, weltweiten Bekanntheitsgrad verschafft. Betrachtet man andererseits den Werdegang manch anderer Rasse unter der Schirmherrschaft der FCI (z.B. des English Bulldog) werden auch die möglichen Schatten­seiten deutlich.

WUFF: Mit 2015 hat der VDH die Rasse national in Deutschland anerkannt. Welche Auswirkungen wird das auf die Rasse und deren Gesundheit haben?
C.B.S.C.: Ob die nationale Anerkennung durch den VDH nun "Fluch oder Segen" für den Continental Bulldog sein wird, muss sich erst noch zeigen. Dies liegt zuerst daran, dass der VDH eine neue Zuchtordnung für seine zukünftigen Vertragszüchter angekündigt hat. Erstaunlich finden wir aber, dass der VDH selbst Hunde aus dem Zuchtprogramm der Rassebegründerin aus der Schweiz nur dann züchterisch anerkennt, wenn der jeweilige Hund beim VDH zur Zuchtzulassung vorgestellt wird. Sonst wird eine Zuchtverwendung in Deutschland nicht möglich sein. Es findet im Mai 2015 im Rahmen der VDH-Euopasiegerschau in Dortmund eine Phänotypisierung für alle "Continental Bulldogs" (auch ohne Ahnentafel bzw. Abstammungsnachweis) statt. Hier können alle Bulldogs, die dem Rassestandard des Continental Bulldog nahekommen, zur Beurteilung und VDH-Registrierung vorgestellt werden. Dies erstaunt umso mehr, als dass nun 10 Jahre intensive, kontrollierte Zuchtbemühungen in der Schweiz bis hin zum Antrag auf Aufnahme der Rasse in die Nomenklatur der FCI, dadurch praktisch ad absurdum geführt werden. Der VDH macht hier offensichtlich seine eigenen Regeln. Welche verbindlichen Gesundheitsuntersuchungen für Zuchttiere durch den VDH vorgeschrieben werden, ist derzeit noch nicht bekannt.

WUFF: Am Beispiel des nächsten Verwandten des Continental Bulldog – der Englischen Bulldogge – zeigt sich, dass der VDH und die FCI keine erkennbaren Schritte in Richtung einer besseren Gesundheit gesetzt haben. Ist es aus Ihrer Sicht zu befürchten, dass dem Conti dasselbe Schicksal – abdriften in die Qualzucht – droht?
C.B.S.C.: Wir denken dass die ­Hundezucht in den großen ­Verbänden und Vereinen sehr häufig von ­Politik geprägt ist. Es ist eben ein ­Spagat, ­zwischen Mitgliedern, Züchtern, ­Vorständen ein gesundes Mittelmaß zu Gunsten der betreuten Hunderasse zu finden. Es gibt ja unzählige Beispiele in der Hundewelt, wie „Reformer", die eine Rasse züchterisch verbessern bzw. die Zucht in eine andere Richtung lenken wollten, am Widerstand der Züchter und letztlich auch des Vorstandes gescheitert sind. Wir wollen hoffen, dass diese Sackgasse dem noch jungen Continental Bulldog erspart bleibt.

WUFF: Ihr Club schreibt seinen Züchtern sehr strenge Kriterien für die Zucht vor. Besteht durch die VDH-Aufnahme die Gefahr einer Lockerung dieser strengen Zuchtbestimmungen zugunsten von Eintragungszahlen und auf Kosten der Gesundheit?  
C.B.S.C.: Der CBSC wird in jedem Fall an seinen sehr strengen, b­estehenden Zuchtzulassungsbestimmungen fest­halten, gleich, was der VDH oder die SKG in der Schweiz zukünftig entscheiden mögen. Wir gehen davon aus, dass sich durch die Vertragszucht in Deutschland und die Phänotypisierung bzw. Registrierungsveranstaltungen des VDH, zahlreiche Exemplare von verwandten Bulldog-Rassen (z.B. Olde English Bulldogs etc.) zum Continental-Bulldog incl. VDH-Papiere „wandeln" könnten. Die VDH-Papiere genießen nicht nur in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Wie schon erwähnt, muss man derzeit abwarten, welche verbindlichen Kriterien in puncto Zuchtzulassung und Gesundheit vom VDH festgelegt werden.

WUFF: Der Continental Bulldog steht derzeit als eine relativ gesunde Rasse da. Was spricht dagegen, die Rasse weiterhin ohne FCI-Anerkennung zu züchten? In der Schweiz ist sie ja national anerkannt und die Zucht hat sich mit diesem Modell ja gut entwickelt. 
C.B.S.C.: Grundsätzlich nichts. Die Problematik in der Schweiz bestand unserer Ansicht nach darin, dass man bestrebt war die Vorgaben der FCI möglichst schnell zu erfüllen, um die Rasseanerkennung zu erreichen. Die Rasse ist noch jung. Es wurden in der Schweiz unter der Federführung der Rassebegründerin Imelda Angehrn seit 2004 enorme Fortschritte und Erfolge gerade in puncto Gesundheit und Wesen erzielt. Dennoch wurden nach nur 7 Jahren die Einkreuzungen unterlassen und man hat begonnen, nur noch im eigenen Genpool zu züchten. Wir sind der Meinung, dass man hier eine große Chance vergeben hat, eine neue Rasse auf ein wirklich offenes, breites genetisches Fundament zu stellen und somit nicht ­Fehler der Vergangenheit erneut zu machen. Natürlich kann man den Grundgedanken eines gesunden Bulldogs züchterisch auch außerhalb der FCI verfolgen. Hier ­müssen sich diese Züchter an ihrer Selbstverantwortung messen lassen, Continental Bulldogs nach den ­strengen Regularien zu züchten, die sich am ursprünglichen Rassestandard der Schweiz orientieren und keine „Aufweichungen" zulassen.

WUFF: Welche Tipps wollen Sie Interessenten von Continental Bulldogs mitgeben? 
C.B.S.C.: Grundsätzlich empfehlen wir jedem Interessenten, sich mehrere Züchter genau anzuschauen. Wie werden die Zuchthunde dort gehalten, wie verhalten sie sich gegenüber Menschen/Tieren/Umwelt. Wie werden die Welpen beim Züchter auf ihr zukünftiges Leben als Familienhund vorbereitet? Ein ­Züchter muss sich auch die Frage gefallen ­lassen, warum und mit welchen Zielen er die Rasse züchtet.

Die Vereinssituation

Schweiz
Es gibt 2 Vereine mit insgesamt 10 Züchtern.www.continental-bulldog-swiss-club.chwww.continental-bulldog.com

Deutschlandwww.continental-bulldogs.euwww.continental-bulldog-club.euwww.club-fuer-bulldoggen-deutschland.de

Österreichwww.continental-bulldog-club.at

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