Das Mensch-Tier Forum

Von dogodu-Redaktion

Nicht plakativ und in der Sache wirkungslos, sondern ruhig, aber effektiv. Uns ging es nicht um Medienpräsenz, sondern um Arbeit für unsere Hunde: Bereits im Juli dieses Jahres bildete sich, initiiert von WUFF (Redakteurin und Tierschutzbeauftragte Andrea Specht), das Forum Mensch-Tier. Es besteht aus bei Politikern und Öffentlichkeit anerkannten Personen und Körperschaften, wie die Veterinärmedizin. Univ. Wien, die Bundeskammer der Österr. Tierärzte, das Institut zur Erforschung der Mensch-Tier-Beziehung, die Vereinigung Österr. Kleintiermediziner, das Hundemagazin WUFF, sowie viele weitere Experten (genaue Liste siehe Kasten). In mehreren Arbeitssitzungen wurde schließlich ein Papier ausgearbeitet, das am 10. August 2000 zahlreichen Politikern, insbes. auch den Mitgliedern des zuständigen parlamentarischen Verfassungsausschusses sowie Bundeskanzler Dr. Schüssel übermittelt wurde. Dieses Papier ist nicht eine bloße Auflistung von Punkten, sondern durch die konkreten Ausführungen eine sachliche, auf wissenschaftlichem Boden stehende Arbeitsgrundlage.


>>> WUFF – INFORMATION


Mitarbeiter im Forum Mensch – Tier

Univ.-Prof. Dr. Josef Leibetseder (Rektor d. Vet.med. Univ. Wien), Univ.-Prof. Dr. Irene Stur, Univ.-Prof. Dr. Hermann Bubna-Littitz (beide Vet.med. Univ. Wien), Andrea Specht (Initiatorin, WUFF-Redakteurin, Journalistin-Tierschutz), Dr. Hans Mosser (Arzt, Herausgeber Hundemagazin WUFF), Gerald Pötz (Hundeexperte, Hundemagazin WUFF), Dr. Günther Haider (Präsident d. Vereinig. Österr. Kleintiermediziner), Dr. Gertraud Wagner-Schöppl (Amtstierärztin, Politikerin), Dr. Leopold Pfeil (Tierarzt, Politiker), Dr. Rudolf Winkelmayer (Amtstierarzt u. Tierschutzbeauftr. d. Vereinig. Österr. Kleintiermed.), Georg Sticha (Experte-Hundeausbildung), Markus Hübl (Wiener Tierschutzverein), Dr. Alfred Kallab (Tierarzt), Mag. Rainer Radlinger (Tierschutz-Rechtsanwalt d. Kronen Zeitung), Dr. Klaus Lojka (Soziologe, IEMT)
Koordinationsstelle:
Hundemagazin WUFF, Großraßberg 8, A-3034 Maria Anzbach
Tel.: 02772/ 55 81 10, Mobil: 0664/ 337 80 68, Fax: 02772/ 55 81 14, mail: poetz@wuff.at


Empfehlung folgender Massnahmen zum Thema „gefährliche Hunde“:

1.) Vollziehung bereits bestehender Gesetze.
2.) Verpflichtende Kennzeichnung aller Hunde mittels Microchip.
3.) „Hundebefähigungsnachweis“ bzw. „Hundeführerschein“ für Hundehalter, deren Hunde bereits amtlich auffällig geworden sind oder gebissen haben.
4.) Belohnung für Hundehalter, die freiwillig eine Hundeschule besuchen, in Form von zeitbegrenzter Hundesteuerbefreiung. Modellausarbeitung für allgemeines Hundeschulungsprogramm bis zum Jahr 2005.
5.) Importbeschränkungen für Hunde, die zum Wiederverkauf bestimmt sind.
6.) Verpflichtende Einführung einer Hunde/Halter Haftpflichtversicherung.

Stellvertretend für alle im Forum befindlichen Organisationen und Personen zeichnen:
Dr. Hans Mosser (Herausgeber Hundemagazin WUFF)
Prof. Dr. Josef Leibetseder (Rektor Vet. med. Univ. Wien) 
Prof. Dr. Irene Stur (Vet. med. Univ., Tierzucht-Genetik)
Präs. Lucie Loube (Wr. Tierschutzverein)
Dr.Franz Jäger (Präs. d. Österr. Tierärztekammer)
Dr. Günther Haider (Vereinigung Österr. Kleintiermediziner)
Dr. Klaus Lojka (Soziologe, IEMT)



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Ausführung zu den Punkten

Zu Pkt 1: Vollziehung bereits bestehender Gesetze
Leinen- oder Maulkorbpflicht:
Leinen- und/oder Maulkorbpflicht ist in Innenstadtbereichen, öffentlichen Verkehrsmitteln usw. verpflichtend. Eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde käme dagegen einem Hundehalteverbot gleich, da eine solche Auflage eine tiergerechte Haltung von Hunden unmöglich machen würde. Hunde zeichnen sich durch ein ausgeprägtes Sozial- und Bewegungsbedürfnis aus. Der Bewegungsbedarf ist zwar individuell unterschiedlich stark ausgeprägt, doch in jedem Fall vorhanden. Hunde, die sich nur noch mit Maulkorb und Leine bewegen dürfen, können ihr natürliches artspezifisches Verhalten nicht mehr ausleben. Eine Sozialisierung von Hunden durch Kontakt mit Menschen und Artgenossen würde unterbunden. „Problemhunde“ und damit verbundene Beißvorfälle wären durch solch nicht-tiergerechte Haltung vorprogrammiert.
Behördliche Verfügung von Maulkorb- und/oder Leinenzwang kann jedoch bei Hunden, die bereits durch Beißvorfälle auffällig geworden sind, verhängt werden. Auch in diesen Fällen sollte die Möglichkeit bestehen, nach entsprechender „Nachschulung“ und erneutem Wesenstest (siehe Pkt. 3) eine Auflagenbefreiung zu erwirken.

Zu Pkt. 2: Bundesweite Kennzeichnung aller Hunde mittels Microchip
Die Microchip-Datenbank soll die Daten des Hundes und Hundehalters sowie nötigenfalls ein „Vorfallsregister“ enthalten. Der Zugang zu diesen Daten muß allerdings auf behördliche Seite beschränkt sein. Ein einfaches Abrufen des Hundebesitzers ohne die ausführlichen Daten kann von befugten und registrierten Stellen, wie Tierärzten, Tierheimen, etc. vorgenommen werden (Telefon, Internet).
Ebenso sollen Personen, die bereits amtlich auffällig in Bezug auf Hundehaltung und Beißvorfälle ihrer Hunde geworden sind sowie Personen, gegen die ein behördliches Hundehalteverbot verhängt wurde, bundesweit registriert und kontrolliert werden.

Zu Pkt. 3: „Hundehaltungs-Befähigungsnachweis“ bzw. „Hundeführerschein“
Ein „Hundebefähigungsnachweis“ kann von Hundehaltern, deren Hunde bereits amtlich auffällig geworden sind oder gebissen haben, gefordert werden. Diesen Nachweis erhält der Hundehalter nach absolvierter (Nach-)Schulung mit dem betreffenden Hund auf einem befugten (verbandsunabhängigen) Hundeschulungsplatz.
Hunde, die amtlich auffällig geworden sind, da sie bereits einen Menschen gebissen haben, sind weiters einer Gesundheitsuntersuchung durch einen Veterinär zu unterziehen, um eine mögliche physische Ursache für das unerwünschte Verhalten auszuschließen.
Hunde, die amtlich auffällig geworden sind oder gebissen haben, können einem Wesenstest unterzogen werden. Ein Verfahren, das als Grundlage für einen solchen Test dienen kann, wird bereits an der Vet. Med. Wien unter der Leitung von Prof. Dr. Hermann Bubna-Littitz ausgearbeitet. Solche Tests dürfen nur von speziell dafür ausgebildeten Tierärzten, darauf geschulten Hundetrainern, oder von noch einzuberufenden Hundesachverständigen durchgeführt werden.
Begleitend zu einem eventuellen Wesenstest wird auch das Umfeld des Hundes untersucht, insbesondere die Haltungsbedingungen des Hundes, die auf das Verhalten des Tieres maßgebenden Einfluss haben können.
Basierend auf Wesenstest und Gesundheitstest sowie Beurteilung des Umfeldes können dem Hundehalter behördliche Auflagen, oder Änderung der Hundehaltung mittels Bescheid erteilt werden. Ein Hundehalter, von dem aus og. Gründen ein Befähigungsnachweis verlangt wird, kann sich dieser Verpflichtung nicht durch Weggabe des Hundes und Anschaffung eines neuen Hundes entziehen. Der Befähigungsnachweis wird in diesem Fall automatisch auch für den neu angeschafften Hund verlangt.
Falls ein Hundebesitzer keinen Befähigungsnachweis für die Haltung eines Hundes erbringen kann, hat er die Möglichkeit, den Hund einer Person zu überlassen, die über einen Befähigungsnachweis verfügt.
Zur Definition des „gefährlichen Hundes“
Es muß zwischen potentiell gefährlichen und gefährlichen Hunden unterschieden werden:
So gilt ein Hund als potentiell gefährlich, wenn er
1. ohne Provokation Menschen auf öffentlichem oder privatem Grund gebissen hat (ausgenommen dem Privatgrund des Besitzers)
2. eine bekannte Neigung, Tendenz oder Disposition zu unprovozierten Attacken hat, die zu Verletzungen von Menschen führen.
Ein Hund ist als gefährlich anzusehen, wenn er
1. ohne Provokation einen Menschen auf öffentlichem oder privatem Grund schwer verletzt
2. ohne Provokation ein Haustier auf öffentlichem Grund tötet
3. als potentiell gefährlich eingestuft war und, nachdem seinem Besitzer die potentielle Gefährlichkeit seines Hundes bekannt war, Menschen oder Haustiere gebissen, aggressiv attackiert oder gefährdet hat.
(Prof. Dr. Irene Stur „Definition des gefährlichen Hundes“. Weiterführende Informationen können bei der WUFF-Koordinationsstelle (siehe Kasten) angefordert werden)
Begriff Hundebiss
Bezüglich des Begriffes Hundebiss muß bemerkt werden, daß die derzeitige Registrierung von Hundebissen nicht zielführend ist, weil sie weder Rückschlüsse auf die Art und Schwere der Verletzung noch über den Hergang des Beißvorfalles zuläßt. Aus diesem Grund muß jede Bißverletzung nach einem objektiv nachzuvollziehenden System definiert werden und zusätzlich ein Protokoll über den Hergang und die äußeren Umstände vorliegen. Auf diese Weise wäre es endlich möglich, im Verlauf der nächsten Jahre eine möglichst zuverlässige „Beißstatistik“ zu erhalten. Darüber hinaus ist es für die Setzung von zielführenden Präventivmaßnahmen wichtig, Aufschluß über die häufigsten Beißursachen zu erlangen.

Zu Pkt. 4: Belohnung für freiwilligen Besuch einer Hundeschule / Hundeschulungsmodell bis 2005
Hundehalter, die mit ihrem Hund freiwillig eine Hundeschulung auf einem befugten (verbandsunabhängigen) Hundeschulungsplatz absolvieren, sollen mit einem Erlaß der Hundesteuer für den Zeitraum von ein bis zwei Jahren „belohnt“ werden. Ein ähnliches Projekt wurde in Wien bereits erfolgreich durchgeführt.
Da der Besuch einer Hundeschule für Hund und Halter nur Vorteile bringt, ist es erstrebenswert, hier Modelle und Strategien zu erarbeiten, um mittelfristig bis zum Jahre 2005 ein praktizierbares generelles Hundeschulungskonzept zu erarbeiten. Mit Hilfe der notwendigen Unterstützung von Regierungsseite wäre auch eine ehere Umsetzung eines solchen Modelles denkbar. Voraussetzung hierfür sind geeignete Schulungsplätze und nach einheitlichen Richtlinien geschulte und geprüfte Hundetrainer.

Zu Pkt. 5: Importbeschränkungen für Hunde, die zum Wiederverkauf bestimmt sind.
Hunde, speziell Rassehunde, die zum Zwecke des Wiederverkaufes, aus Drittländern billig importiert werden, stammen vielfach aus sogenannten „Massenzuchtanstalten“ oder aus ähnlichen Bedingungen. Oft schon im Alter von vier bis fünf Wochen von Händlern zum Verkauf angeboten und mehrfach weitergereicht, sind sie besonders gefährdet für spätere Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltensstörungen. Gerade die ersten Wochen der Welpenentwicklung haben einen prägenden Einfluß auf die Entwicklung eines normalen Wesens des heranwachsenden Hundes. Darüber hinaus ist die Herkunft solcher Hunde kaum überprüfbar und damit jede Überprüfung von bedenklichen Zuchtlinien (Aggression, erbliche Defekte, etc.) unmöglich.
Psychische und auch physische Defekte kommen bei solchen Hunden häufiger vor und führen zu aggressivem Verhalten gegenüber Menschen.

Zu Pkt. 6: Verpflichtende Einführung einer Hunde/Halter Haftpflichtversicherung.
Durch eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Hunde kann man die indirekte Sicherheit für die Bevölkerung erhöhen, da dadurch zumindest Sachschäden und Schadensersatzansprüche von Zwischenfällen mit Hunden, egal welcher Rasse und Größe, gedeckt sind.

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