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Neue Regelung für rituelle Schlachtung von Tieren
Wien (APA) – Die Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen wird verboten. Stattdessen können zum Verkauf angebotene Tiere in Pflegestellen untergebracht werden.
Fachgeschäfte, die am 30. September 2018 eine aufrechte Bewilligung hatten, dürfen von dieser allerdings noch bis Ende 2019 Gebrauch machen.
Verboten wird auch die rituelle Schlachtung von Tieren außerhalb von zugelassenen Schlachtanlagen oder ohne rechtskräftige Bewilligung.