48-Jährige bekannte sich schuldig – Ex-Mann sollte sich um Hunde und Katzen kümmern – Diversion
Eisenstadt (APA) – Eine 48-jährige Burgenländerin ist am Montag in Eisenstadt vor Gericht gestanden, weil sie ihre Haustiere vier Tage lang ohne ausreichende Versorgung eingesperrt haben soll. Das Verfahren endete mit Diversion. Die vier Katzen und Hunde sollen laut Anklage ihre Notdurft in der Wohnung verrichtet haben. Die Katzen sollen an Floh- und Milbenbefall, ein Hund an unversorgtem Nabelbruch gelitten haben.
Die Angeklagte bekannte sich schuldig. Sie gab an, einige Tage weggefahren zu sein und mit ihrem Ex-Mann vereinbart zu haben, dass er sich in ihrer Abwesenheit um die Tiere kümmere. Dieser habe versprochen, auf die beiden Hunde der Rasse Mops und die zwei Katzen aufzupassen. Ihr Ex-Mann lebe mit seiner Lebensgefährtin in einem Teil des Hauses im Südburgenland, während sie in einem anderen Teil wohne. Sie selbst habe den Tieren stets ausreichend Futter und Wasser bereitgestellt. Auch die Wohnung soll in einem ordentlichen Zustand gewesen sein. Bevor sie weggefahren sei, sei der Boden rein gewesen, meinte die beschäftigungslose 48-Jährige.
Die Wohnung sei voller Kot und Müll gewesen und „schwamm im Urin“, berichtete hingegen die Amtstierärztin im Zeugenstand. Demnach sei davon auszugehen, dass die Tiere bereits länger als vier Tage lang vernachlässigt worden seien. Diese seien in einem „ziemlich desolaten Zustand“ gewesen. Der Ex-Mann habe bei der Nachschau angegeben, dass die 48-Jährige nicht zuhause und nicht erreichbar sei. Er könne die Hunde nicht in den Hof lassen, da sich diese nicht mit seinen eigenen Hunden vertragen würden. Laut der Tierärztin war es in der Vergangenheit bereits zu ähnlichen Missständen gekommen. Der Ex-Mann entschlug sich der Aussage. Seiner Lebensgefährtin erklärte, er habe nur zugesagt, einen Tag auf die Tiere aufzupassen.
Die Freundin, bei der die Angeklagte in der fraglichen Zeit zu Besuch war, erklärte im Zeugenstand wiederum, dass der Ex-Mann ihr gegenüber bestätigt habe, dass er die Tiere versorgen werde. Richter Karl Mitterhöfer äußerte aber Zweifel an ihrer Aussage. Sie wirke wie eine „Gefälligkeitszeugin“.
Staatsanwalt Roland Koch zeigte sich mit dem Vorschlag der Verteidigung auf eine Diversion einverstanden. Die Angeklagte muss 400 Euro zahlen.