Bienvenue en France – Urlaub mit Hund in Frankreich nur bedingt empfehlenswert – Urlaub mit dem Hund in Frankreich

Von Anna Hitz

In dieser Ausgabe starten wir mit der neue Serie „Reisen mit dem Hund", in der wir die gängigsten Urlaubsländer vorstellen. Unsere Reise beginnt mit Frankreich. Dieses Land hat einiges zu bieten und hat wunderschöne Küsten und Strände. Auch Hunde sind in der Regel willkommen, solange sie nicht auf einer Liste stehen – denn auch im schönen Frankreich haben sich unsinnige Rasselisten ausgebreitet.

Reisen nach Frankreich ist beliebt und macht auch viel Spaß. Denn das berühmte savoir vivre ist ansteckend und wird von den Franzosen, ohne mit der Wimper zu zucken, auch auf ihre Vierbeiner übertragen, wobei es, wie in jedem anderen Land auch, die eine oder andere Spielregel zu beachten gibt, damit der Wunschurlaub nicht zum Höllentrip wird.

Die Dokumente
Zum Einen braucht Hund einen EU-Heimtierausweis, in dem nachge­wiesen ist, dass die üblichen Impfungen (Staupe, Parvovirose, Adenoviren, Parainfluenza und Leprospirose) aktuell sind. Das heißt, sie dürfen nicht mehr als ein Jahr und nicht weniger als einen Monat zurückliegen. Zusätzlich braucht der Hund eine Tollwutimpfung, die spätestens 21 Tage vor dem Einreisedatum erfolgt sein muss. Tollwutimpfungen, deren Impfstoffe drei Jahre gültig sind, werden auch in Frankreich anerkannt. Der Impfstoff muss jedoch explizit im Pass ange­geben werden. Bei Unsicherheiten sollte man die Impfung mit seinem Tierarzt besprechen. Hunden unter 3 Monaten ist die Einreise nicht erlaubt. Das liegt daran, dass die Impfimmunisierung bei so jungen Hunden noch nicht endgültig stattgefunden hat. Zusätzlich müssen im Heimtierausweis eine Beschreibung des Hundes, der Name, die Adresse des Eigentümers, sowie die Chip-Identifizierungs­nummer aufgeführt sein. Bei Hunden, die vor dem 3.7.2011 tätowiert ­wurden, ist auch die Tätowierung zulässig.

Krankheitsrisiken vor Ort
Auch wenn einem diese vielen ­Impfungen vielleicht widerstreben, so sollte man nicht vergessen, dass Frankreich zu den Ländern gehört, in denen Tollwut vorkommt. Sie kommt im ganzen Land vor und wird von Hunden, Katzen, Waldtieren und ­Fledermäusen übertragen. Sollten Ihr Hund oder Sie gebissen werden, ­empfiehlt es sich schnellstmöglich ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

An der Mittelmeerküste und auf Korsika besteht vor allem in den Sommer­monaten die Gefahr der Leishmanioseübertragung durch Mücken. Leishmaniose ist eine Infektionskrankheit, die durch einen winzigen Parasiten verursacht wird und Menschen und Hunde befällt. Der Schmarotzer kann geraume Zeit im Organismus leben, ohne dass auffällige Krankheitszeichen auftreten. ­Zeigen sich dann die Symptome, ­können sie sehr vielfältig sein: Von Hautproblemen bis zur Funktions­einbuße von inneren Organen.

Vorbeugen kann man durch verschiedene Maßnahmen. So sollte man den Hund nicht im Freien schlafen lassen. Denn die Sandmücken, die Über­träger der Krankheit, sind hauptsächlich nachts unterwegs. Weiterhin hilft ein Ventilator, denn die Insekten reagieren empfindlich auf Wind. Auch in Höhen über drei Meter, also in oberen Stockwerken, verringert sich die Gefahr eines Stichs. Auch locken Neon­lampen, Quarzlampen und Energiesparlampen im Gegensatz zu herkömmlichem Licht die Sandmücke nicht an. Sinnvoll ist auch der Einsatz von einem Insektenschutz. Es gibt dafür spezielle Halsbänder, die mit Deltamethrin gesättigt sind. ­Deltamethrin ist ein gegen Sandmücken wirksames Insektizid, das zugleich nicht von der ­Hundehaut aufgenommen werden soll. Seit 2012 gibt es gegen Leishmaniose auch eine Schutzimpfung.

Ein weiterer Risikofaktor ist der Herzwurm. Auch dieser Parasit ist in ganz Frankreich, aber vor allem im Mittelmeerraum und auf Korsika verbreitet. Auch er wird durch Stech­mücken übertragen, weshalb ­dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie bei der Leishmaniose gelten. Zusätzlich sollte man mit dem Tierarzt eine gezielte Entwurmungskur in Betracht ziehen, um der Ausbreitung des Parasiten vorzubeugen, oder ihn gezielt darauf untersuchen lassen. Auch Zecken sind in Frankreich stark verbreitet und es lohnt sich, den Hund mit bewährten Mitteln davor zu schützen.

Wer darf mit?
Grundsätzlich dürfen maximal fünf Hunde pro Person über die ­Grenze mitgenommen werden. Wer mit ­seinem Hund länger als 3 Monate in Frankreich bleiben möchte, muss ihn identifizieren und in ein innerstaat­liches Register eintragen lassen. Wenn Sie jedoch Halter eines sogenannten „Kampfhundetypus" sind, wird die Sache ziemlich kompliziert. Frankreich unterteilt sogenannte Kampfhunde in zwei Kategorien. Kampfhunde der Kategorie 1 sind in Frankreich ver­boten und deren Verbringung wird als Straftat bewertet, die zu massiven Geldbußen und auch Freiheitsentzug führen kann. Kampfhunde der Kategorie 1 sind Pitbulls (Typus: ­American Staffordshire Terrier), Boerboels (Typus: Mastiff) und der Typus Tosa, die keine offiziellen Stammbaum­papiere haben, also von keinem internationalen Hundeverband zugelassen sind. Ein Hund darf diesen drei Typen optisch nicht gleichen und auch kein Mischling aus diesen Rassen sein. Auch die Durchreise ist mit so einem Hund nicht gestattet.

Ist man sich als Halter nicht sicher, ob der eigene Hund der Kategorie 1 zugeordnet werden kann, ist es zu empfehlen eine Bescheinigung (detailliert und verständlich für die französischen Behörden) eines Tierarztes vorlegen zu können, die bestätigt, dass das Tier nicht dieser Kategorie angehört. Falls gegen einen Hund Verdacht geschöpft wird, müssen die Erteilungskriterien dieser Bescheinigung von einem französischen Veterinär verifiziert werden können. „Ohne diese Bescheinigung oder im Fall einer nicht wahrheits­gemäßen Bescheinigung muss der ­Halter, im Falle einer Kontrolle in Frankreich, mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen – dies kann u.U. zur Beschlagnahmung des Hundes führen." – so die französische Botschaft in Deutschland. Weiter führt sie auf ihrer Homepage auf: „Die Verbringung von Hunden der zweiten Kategorie obliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter einen Eignungsnachweis, Verhaltensbegutachtung, Besitzgenehmigung (diese ist mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankreich absolvieren müssen. Für Personen, die sich regelmäßig und langfristiger in Frankreich aufhalten, empfehlen wir, sich bei dem Rathaus des französischen Wohnortes zu erkundigen."

In die Kategorie 2 gehören ­„reinrassige Pitbulls, Mastiffs und Tosas, aber auch Rottweiler". Sie müssen offizielle Stammbaumpapiere haben und die Dokumente, die die Eintragung bei einem internationalen Hundeverband bestätigen, mit sich führen. Auch besteht eine allgemeine Leinenpflicht und das Tragen eines Maulkorbes wird empfohlen. Zusätzlich dürfen Hunde der Kategorie 1 und 2 nicht in öffentliche Gebäude oder in öffentlichen Verkehrsmitteln mit­genommen werden.

Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass der Aufenthalt von Hunden der Kategorie 2 noch an weitere Auflagen geknüpft ist. Doch die telefonischen Anfragen beim französischen Landwirtschaftsministerium und den französischen Konsulaten lieferten keine weiterführenden Informationen und die noch ausstehenden Antworten auf die E-Mails sind ebenfalls nicht erfolgversprechend. Bitte informieren Sie sich sorgfältig, falls Sie Halter eines Hundes der Kategorie 1 oder 2 sind, bevor Sie mit dem Hund nach Frankreich einreisen. Zur Verfügung stehen Ihnen hierfür das Landwirtschaftsministerium (www.agriculture.gouv.fr) oder die französischen Botschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz (www.ambafrance-de.org/Haustiere-Einreisebestimmungen).

(Anm. der Red.: Wir haben keine ­eindeutigen Aussagen betreffend Hunde der Kategorie 1 und 2 erhalten. Auch konnte man uns nicht sagen, was der Unterschied zwischen „Pitbulls – Typus: American Staffordshire Terrier" und „reinrassigen Pitbulls" ist. Offenbar wissen das die verantwortlichen Personen selbst nicht. Wir empfehlen daher, Frankreich mit diesen Hunden nicht zu bereisen!)

Grundsätzlich gilt zu bedenken, dass Frankreich ein Staat mit einer recht souveränen Polizeigewalt ist. Auch ist es im Ausland immer schwieriger, das eigene Recht durchzusetzen als in der Heimat. Man muss damit rechnen, dass die französischen Behörden im Fall von Schwierigkeiten nach eigenem Ermessen durchgreifen und einen Hund durchaus beschlagnahmen ­können, was für den Hund mit Euthanasie enden kann. Für Dobermann, Deutsche Dogge und Staffordshire Bullterrier ist die Einfuhr erlaubt, jedoch wird das Tragen eines Maulkorbes empfohlen.

Frankreich bietet viel
Abgesehen von dem vorhin Beschriebenen ist Frankreich ein vielseitiges Reiseland mit einer breiten Palette an Klimazonen und Aktivitäten. Wer einen nicht allzu heißen Sommer bevorzugt, dem seien die Normandie und die Bretagne ans Herz gelegt. Für Sonnenanbeter eignet sich der Mittelmeerraum als Spielwiese. Man sollte die klimatischen Bedürfnisse des Hundes in die Ferienplanung durchaus miteinbeziehen. Städtetrips in Cannes und Nizza im Juli sind schon für Windspiele eine heiße Sache, aber für ­Möpse oder Neufundländer einfach nur ein Trip durch die Hölle. Wer weder Strand noch Stadt etwas abgewinnen kann, findet vielleicht in den französischen Alpen oder den Weingegenden die ideale Feriendestination.

Grundsätzlich macht man seinem Hund mit Strand-, Wander- oder vielleicht auch Kanalbooturlaub eine größere Freude, als wenn man ihm die kulturellen Sehenswürdigkeiten von Paris näherbringen will. Abgesehen davon muss man sich bei Städtereisen viel mehr Gedanken über die art­gerechte Unterbringung des Hundes machen, als wenn man sich in der ländlichen Region eine Wohnung, Haus mit Pool oder gar ein Schloss mietet. Übrigens auch Campingurlaub ist in Frankreich eine gute Alternative, wobei man beachten muss, dass nicht auf jedem Campingplatz Hunde willkommen sind.

Noch ein kleiner Tipp: Leidet Ihr Hund zu Silvester besonders stark am Lärm der Neujahrsraketen, könnte Frankreich eine Lösung sein. Denn dort ist das private Abfeuern von Feuerwerken zum Jahreswechsel verboten.

Am Strand
Grundsätzlich sind Hunde am Strand erlaubt. Während der Sommermonate jedoch gilt an den meisten großen Stränden ein Hundeverbot. Dazu sollte man die vor Ort angebrachten Informationstafeln beachten. Aus­nahmen bestätigen die Regel, aber auch etwas abseits findet man in der Regel ­wunderschöne Strände, wo Hund Hund sein darf.

Im Restaurant
Auch hier sind Hunde meistens erlaubt. Es lohnt sich jedoch bei der Reservierung kurz nachzufragen, damit man keine bösen Überraschungen erlebt, oder ansonsten einfach vor Betreten des Lokals danach fragen.

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
In der SNCF (französische Bahnlinie) sind Haustiere zugelassen, insofern keine anderen Passagiere widersprechen. Kleine Hunde (bis 6 Kilo) in Transporttaschen oder Körben ­kosten 5 Euro, egal wie weit sie fahren. Hunde über 6 Kilo müssen mit einer Leine und einem 2. Klasse-Ticket zum halben Preis ausgestattet werden. In den Städten sind die Regelungen sehr unterschiedlich, und es ist nicht überall erlaubt, Hunde mit den öffentlichen Verkehrsmitteln mitzunehmen. Für Blindenführhunde gelten diese Regelungen allerdings nicht und sie fahren auch kostenlos.

Zu bedenken!
Frankreich ist ein weitläufiges Land mit viel Wild. Wenn der Hund zur Jagd neigt, sollte man ihn wirklich nur dort von der Leine lassen, wo man ihn sicher abrufen kann. Einen Hund zu verlieren ist schon zu Hause kein Vergnügen, doch besteht dort immerhin die Hoffnung, dass er nach Hause findet oder von jemandem aufgegriffen wird. Hinzu kommt, dass es in Frankreich sehr viele Hunde gibt, auch ausgesetzte. Da die Gesetze bezüglich der Hundehaltung in Frankreich minimal sind, ist es für die Hunde Glückssache, wie sie gehalten werden. Es gibt viele Hunde, die tagsüber selbständig unterwegs sind. Durch die sogenannten Kampfhundegesetze von 1999 werden auch frei ­laufende Hunde, die nicht in die Kategorie 1 oder 2 ge­hören, vermehrt durch die Polizei aufgegriffen und in sogenannte ­Fourrière ­übergeben. Das sind ­provisorische ­Verwahrungsstationen, die dazu verpflichtet sind Hunde für 12 Tage aufzubewahren. Wenn sie nach dieser Frist nicht abgeholt werden, kommen sie in ein Tierheim. Problematisch daran ist, dass die Tierheime in Frankreich gerade im Sommer mit Platzproblemen kämpfen und deswegen die Alteingesessenen oder Unvermittelbaren ­euthanasieren. ­Deshalb können die Fourrière oft keine Übergabe machen und die dort abgelieferten Hunde werden nach Ablauf der Frist eingeschläfert. Bei tätowierten und/oder gechipten ­Hunden sollte es den Fourrières möglich sein, den Hund an den Halter zurück zu ver­mitteln. Doch ist es sicher ratsam, das Hundehalsband immer mit Telefonnummer und Adresse auszustatten, sodass es im Fall der Fälle ein rasches Happy End gibt.

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