Baxter musste sterben!

Von dogodu-Redaktion

In Schnellschussverfahren haben viele deutsche Bundesländer Hundeverordnungen aus dem Boden gestampft, die nach Ansicht zahlreicher Wissenschaft jeglicher Vernunft entbehren. Einige Länder führten sogenannte Zuverlässigkeitsprüfungen für bestimmte Rassen ein. Die Praxis dieser „Wesenstests“ hat mittlerweile zu Enteignungen und Hundetötungen geführt. Beispielsweise gilt in Wiesbaden ein menschenfreundlicher, mit Kindern aufgewachsener und in der Nachbarschaft beliebter Pit Bull Terrier als gefährlicher Kampfhund – und mußte sterben …

1200 Mark für den Tod
Die aufgrund der Rassezugehörigkeit ihres Hundes neuerdings diskriminierten Hundebesitzer müssen für den Tod ihres Hundes teilweise noch bis zu 1.200 DM bezahlen (Wesenstest, Einschläferung). Gilt für Halter bestimmter Hunderassen plötzlich das deutsche Grundrecht nicht mehr? Warum bei deutschen Hundebesitzern die Alarmglocken läuten sollten, wenn ihnen eine Vorladung zur Zuverlässigkeitsprüfung ins Haus flattert, zeigt die schreckliche Geschichte des getöteten Baxter.
Kerstin Stieglitz, Mutter von drei Kindern und Frauchen eines 8jährigen Pitbull Terriers: „Baxter wurde von der Wohnbaugesellschaft akzeptiert und von den Nachbarn geliebt. Er ist mit unseren drei Kindern aufgewachsen (10, 14 und 17 Jahre), war lieb, treu und verschmust.“

Die Vorladung
Weiter Frau Stieglitz: „Am 31. Juli 2000 kam das Ordnungsamt Wiesbaden, nur 10 Minuten nach vorheriger Ankündigung, zu uns nach Hause und berichtete, daß Baxter schon in wenigen Tagen eine Wesensprüfung ablegen müsse. Der Herr vom Ordnungsamt streichelte Baxter und meinte, daß er keine Probleme mit Baxter sehen würde, da er ja wirklich lieb sei.“

Die Todesprüfung
Baxter war einer der ersten, der in Wiesbaden einer solchen ominösen Wesensprüfung unterzogen werden sollte, von einem Herrn P., der laut Angaben des Ordnungsamtes VDH-Gutachter ist. Frau Stieglitz war mit ihrem Vierbeiner am 4. August 2000 pünktlich um 8:45 Uhr auf dem Prüfungsplatz. Frau Stieglitz: „Herr Beyer (Ordnungsamt Wiesbaden) und der Prüfer P. kamen uns direkt entgegen und man teilte uns mit, daß wenn der Hund es nicht schafft, sie ihn sofort einziehen würden. Wir aber hatten keinerlei Bedenken, da wir wussten, daß Baxter Menschen gegenüber sehr zutraulich war. Daß Baxter keine fremden Hunde mag, erzählten wir gleich. Baxter mochte insbesondere keine Schäferhunde, da er einmal von einem gebissen worden war.“

Seltsame Prüfungsmethoden
Der VDH-Prüfer und Frau Stieglitz holten Baxter aus dem Auto. Man wußte, daß Baxter keine anderen Rüden mag, was normalerweise unter Hunden auch nichts Außergewöhnliches darstellt. Was jetzt kam, wirkt seltsam: Die Halterin mußte Baxters Maulkorb abziehen und mit ihm auf ein Polizeiauto zugehen, in dem sich drei sehr gereizte und sich aggressiv gebärdende Schäferhunde in Käfigboxen befanden, die Baxter wild ankeiften. Natürlich erregten sich alle Hunde lautstark, so auch Baxter.

Ordner auf Baxters Kopf
Dann kam der Test auf Aggression gegenüber Menschen. Herr P. schlug nach Aussage von Frau Stieglitz Baxter mit seinem Ordner mehrmals auf die Backen und auch ein bis zweimal auf den Kopf. Er stuppste auch Baxter mit seinen Beinen hin und her. Frau Stieglitz: „Das alles störte unseren Baxter nicht. Auch Jogger, Fahrradfahrer und Passanten störten unseren Hund überhaupt nicht.“

Ergebnis: Todesurteil
Nun, nach kurzer Zeit war die Prüfung dann vorbei und ein niederschmetterndes Todesurteil verkündet: „Ihr Hund hat ein außerordentlich vorbildliches Verhalten Menschen gegenüber, das ist zweifellos. ABER: Er hat ein zu auffälliges, aggressives Verhalten gegen andere Hunde und somit müssen wir ihn als gefährlich einstufen.“ Das Ordnungsamt beschlagnahmte sofort das Tier, schaffte der wie gelähmt wirkenden Frau Stieglitz, die das alles nicht fassen konnte, an, den Hund an einem dort befindlichen Zaun festzubinden und zurückzulassen. Um 17:30 kam der Anruf, daß der Hund von einem anonymen Tierarzt (Der Name des Tierarztes ist WUFF bereits bekannt) eingeschläfert worden sei. Das Unglaubliche dabei ist noch, daß in dem WUFF vorliegenden Bescheid des Ordnungsamtes Wiesbaden von „Gefahr in Verzug“ die Rede ist und darum „auf eine Anhörung verzichtet werden“ könne. Gefahr in Verzug bei einem in der ganzen Nachbarschaft beliebten Hund?
Im Rahmen der Recherche zu Baxter schrieb der WUFF-Herausgeber Dr. Mosser an Herrn Bastian vom Ordnungsamt Wiesbaden ein Fax (siehe Kasten). In diesem Fax kritisierte Mosser den Test und wies darauf hin, daß innerartliche Aggression unter Rüden unter den Bedingungen dieses ominösen „Wesenstests“ praktisch den Normalbefund eines Hundes darstellt. Bis zum 20. September erhielt WUFF keine Reaktion des Ordnungsamtes Wiesbaden.

Was bleibt sind Wut und Schmerz
Frau Stieglitz kommen die Tränen, wenn sie erzählt, daß sie noch immer Baxters Weinen und Bellen im Ohr hat, der die Welt nicht mehr verstand, als ihn sein Frauchen – wie vom Amt befohlen – angebunden am Zaun zurücklassen musste. „Uns ist ein Familienmitglied weggerissen worden. Die Zeit vergeht, der Schmerz bleibt. Unser Sohn Marvin (10) versucht mit seiner Trauer alleine klar zu kommen. Er nimmt Baxters Leine mit ins Bett. Meine Tochter Selina (14) nimmt Baxters Decke mit ins Bett und unsere Tochter Nadine (17) schläft nachts mit Baxters Halsband fest in der Hand. Unsere Kinder wollen stark sein, aber wir wissen und spüren, daß sie sehr leiden unter diesem schweren Verlust, der uns zugefügt worden ist und wir hoffen auf Gerechtigkeit.“ WUFF wird weiter berichten. Baxter soll nicht umsonst gestorben sein!

Die Beweise
Der WUFF-Redaktion liegen alle Unterlagen, sowie der Schriftverkehr und das „Prüfungsprotokoll“ vor. Auch der Name des Tierarztes ist uns bekannt.
Diese Tragödie ist kein Einzelfall. Im demnächst erscheinenden Buch von Dr. Dieter Fleig „Die große Kampfhundelüge“ (siehe Buchbesprechung) ist der Fall Baxter ausführlich geschildert. Auch werden in diesem Buch Wege gezeigt, wie sich diskriminierte Hundehalter wehren können.



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An das Ordnungsamt Wiesbaden
Betr.: Tötung des Hundes „Baxter“ / I.Z. 320401-bs vom 4.8.2000

Sehr geehrter Herr Bastian!
In der kommenden Oktoberausgabe von WUFF planen wir einen Artikel über die Praktiken des Ordnungsamtes Wiesbaden bei Hundeeinschläferungen, insbes. in Bezug auf den Hund Baxter der Frau Stieglitz. Es liegen uns diverse Unterlagen und Zeugenaussagen vor, welche Anlaß geben zur Annahme, daß es sich zumindest bei dem von uns recherchierten Fall des Hundes Baxter um eine Rechtswidrigkeit des Ordnungsamtes Wiesbaden handeln könnte. Im Sinne einer umfassenden Recherche möchte ich Ihnen Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben und ersuche Sie auch, im Rahmen dieser Stellungnahme auf folgende Fragen einzugehen:
1. Herr P. …, der den (im übrigen wissenschaftlich-ethologisch unhaltbaren!) Test mit dem Hund an anderen Schäferhunden angeblich durchgeführt hat, scheint zum Zeitpunkt des Testes in keiner Sachverständigenliste auf. Zusätzlich hinterfragen wir die Kompetenz dieses Herrn.
2. Warum wird in dem mir vorliegenden Bescheid des Ordnungsamtes Wiesbaden von „Gefahr in Verzug“ gesprochen, bei einem Hund, der bis dato völlig unauffällig war und insbesondere sogar von dem Tester als äußerst menschenfreundlich (!) bezeichnet wird. 3. Innerartliche Aggression ist in gewissem Rahmen ein Normalverhalten unter Rüden, eine gesteigerte Aggressionsbereitschaft unter den Prüfungsbedingungen, wie sie bei Baxter durchgeführt wurden, ein Normalbefund!! Frau Stieglitz hat den Tester auch darauf hingewiesen, daß Baxter andere Rüden nicht mag. Es sei aber bisher noch nie zu Kampfhandlungen mit anderen Hunden gekommen. Bellen beim Anblick anderer Hunde stellt nach weltweit gültigem veterinärmedizinischen, tierpsychologischen und ethologischen Wissensstand kein abnormes hundliches Verhalten dar.
4. Selbst unter der Annahme einer gesteigerten innerartlichen Aggression (was aus den uns bekannten Prüfungsbedingungen nicht hervorgeht!) besteht die Möglichkeit, in einem Hundeausbildungs- und Therapiezentrum Hunde zu therapieren, zudem mittels Leinen- und Maulkorbpflicht entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.
5. Im Bescheid wurde auf eine Anhörung verzichtet, wegen „Gefahr in Verzug“ (siehe Punkt 2). Wir haben beglaubigte Zeugenaussagen vorliegen, die Baxter lange kennen und bezeugen, daß keinerlei Gefahr von ihm je ausgegangen war.
Mit der Bitte um Stellungnahme,
Dr. Hans Mosser
Herausgeber Hundemagazin WUFF



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Hinweis:
Die Stellungsnahme des Ordnungsamtes Wiesbaden ist nach Redaktionsschluss eingetroffen und wird im nächsten WUFF veröffentlicht. Außerdem der Bericht einer Zeugin dieser Todesprüfung sowie Leserbriefe zu diesem Fall. Und wir erwarten auch eine Stellungnahme des VDH, nach dessen Richtlinien angeblich diese Prüfung erfolgt ist.

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