Auf Tierquälerei soll künftig Tierhaltungsverbot folgen

Von Monica Sterle

Tierschutzreferenten der Bundesländer einigten sich auf Abänderung der „Kann“- in eine „Muss“-Bestimmung

Bregenz (APA) – Gerichtlich festgestellten Tierquälern soll in Zukunft Tierhaltung verboten sein. Die dementsprechende „Kann“-Bestimmung soll durch ein „Muss“ ersetzt werden. Darauf haben sich die Tierschutzreferenten der Bundesländer am Freitag bei einem Treffen in Lochau (Bez. Bregenz) geeinigt. Nun sollen einheitliche Kriterien für die Verhängung eines diesbezüglichen Tierhaltungsverbots ausgearbeitet werden.

Weiters sprachen sich die Landesräte dafür aus, in Sachen Tierhaltungsverbote eine bundesweite Datenbank zu schaffen. Nach dem geltenden Tierschutzgesetz haben die Landesregierungen einander unverzüglich von rechtskräftigen Bescheiden über Tierhaltungsverbote sowie deren allfällige Aufhebung in Kenntnis zu setzen. Ebenfalls verknüpft werden soll die Heimtierdatenbank mit Länder- und Gemeindebanken. Das werde zur Verbesserung der Erfassung auffälliger Hunde und zur Verwaltungsvereinfachung für Hundehalter führen, so die Referenten.

Einstimmige Beschlüsse wurden ebenfalls zur Verbesserung des Tierschutzes bei Tiertransporten, der Vorschreibung von Rauchmeldern in Stallungen sowie dem Verbot der Schlachtung von trächtigen Rindern gefasst. Bei allen Themen gilt es noch Fragen zu klären.

Vorarlbergs Agrarlandesrat Christian Gantner (ÖVP) freute sich über die konstruktive Erörterung aktueller Tierschutzfragen. Die Zusammenkunft der Länderreferenten mit Vertretern des Bundesministeriums ermögliche eine engere Abstimmung, stellte Gantner fest. „Da die Bundesländer für die Vollziehung des Tierschutzgesetzes zuständig sind, ist es von großer Bedeutung, dass die Zusammenarbeit mit dem Bund und vor allem auch zwischen den einzelnen Bundesländern friktionsfrei funktioniert“, sagte Gantner. Er sei froh, dass es gelungen sei, einvernehmliche Positionen zu erarbeiten, um das Tierwohl zu fördern.

 

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