Ein sehr grausamer Fall von Tierquälerei hat sich am 30. März 2022 in der Wiener Innenstadt zugetragen: Ein alkoholisierter 48 Jahre alter Mann soll auf der Freyung in der Wiener Innenstadt zunächst eine Veranstaltung in einer Galerie gestört und dann einen vor den Räumlichkeiten angebundenen Hund zu Tode getreten haben. Die Polizei erwischte den Mann im Zuge der Sofortfahndung auf der Ringstraße und nahm ihn fest. In einer ersten Befragung war er nicht geständig.
Zunächst soll der 48-Jährige, ein Österreicher, Gäste der Veranstaltung belästigt haben. Er sei vom Sicherheitsdienst aus den Räumlichkeiten verwiesen worden, hieß es in einer Polizei-Aussendung. Daraufhin soll er auf das Tier mehrfach eingetreten und es dabei tödlich verletzt haben, berichtete Polizeisprecher Christopher Verhnjak der APA.
Eine Zeugin soll gegen 19.20 Uhr die Tat beobachtet und den Sicherheitsdienst alarmiert haben. Bei dem 48-Jährigen wurde im Zuge eines Alkotests eine Alkoholisierung von 1,9 Promille gemessen. Die Tat rief auch Tierschützer auf den Plan. Die Organisation Pfotenhilfe befürchtete in einer Aussendung, dass „in diesem extrem schockierenden Fall der Täter entweder mit einer Diversion oder einer geringen Geldstrafe, bestenfalls einer kurzen, aber nur bedingten Freiheitsstrafe davonkommt“, wie Geschäftsführerin Johanna Stadler kritisierte.
Dies rechtfertige die Justiz in aller Regel mit Unbescholtenheit, dem Alkoholeinfluss, einem Geständnis und erst recht, wenn sich der Täter reumütig gebe, führte sie weiters aus. „So ein Vorgehen entspricht aber nicht dem juristischen Grundsatz der abschreckenden Wirkung auf den Täter und potenzielle Nachahmungstäter beziehungsweise die Allgemeinheit. Im Gegenteil wird es sogar noch als Einladung empfunden, solche grauenvollen, abscheulichen Tierquälereien zu begehen.“ Aus diesem Grund forderte die Tierschutzorganisation die Justiz auf, den Strafrahmen des § 222 Tierquälerei des Strafgesetzbuches von zwei Jahren Freiheitsstrafe möglichst weit auszuschöpfen, und Justizministerin Alma Zadic (Grüne), die Höchststrafe auf drei Jahre zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang erinnerte Pfotenhilfe außerdem daran, dass die Anbindehaltung von Hunden in Österreich auch vorübergehend strikt verboten sei. Ausnahmen gelten nur kurzfristig (maximal 20 Minuten), etwa für kurze Lebensmitteleinkäufe. (Quelle: APA)