Einspruchsfrist des Bundes abgelaufen – Vor allem Listenhundebesitzer betroffen – Verpflichtender Sachkundenachweis für alle Halter ab 1. Juli
Wien (APA) – In Wien gelten ab sofort strengere Regeln für Hundehalter. Sogenannte Listenhunde unterliegen nun – mit wenigen Ausnahmen – einer Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlichen Raum.
Für deren Besitzer wurde eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille eingeführt, wenn sie mit ihrem Tier unterwegs sind. Das schon Ende November beschlossene Gesetz ist mit (dem heutigen) Dienstag endgültig in Kraft getreten.
Auf die Verschärfungen einigte sich die rot-grüne Stadtregierung nach einem Vorfall im Herbst. Damals war ein Kleinkind von einem Rottweiler getötet worden, bei der Halterin wurden 1,4 Promille Alkohol im Blut nachgewiesen. Dass das Gesetz erst jetzt wirksam wird, liegt laut Büro von Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ) an einer – nun abgelaufenen – achtwöchigen Einspruchsfrist des Bundes. Denn die Materie betrifft auch die dem Innenministerium unterstellte Polizei, die die Vorschriften kontrollieren muss.
Abgesehen vom Alko-Limit und der Maulkorb- und Leinenpflicht müssen Listenhundebesitzer künftig zwei Jahre nach Absolvierung des schon seit 2010 verpflichtenden Hundeführscheins erneut zur Prüfung antreten. Zusätzlichen Trainingseinheiten und Schulungen können außerdem angeordnet werden.
Unabhängig von der Hunderasse gibt es auch Änderungen für alle Besitzer: Schafft man sich ein neues Tier an, muss ein sogenannter Sachkundenachweis erlangt werden. Im entsprechenden Kurs werden Grundkenntnisse über die Haltung eines Vierbeiners vermittelt. Diese Nachweispflicht gilt allerdings erst ab 1. Juli.
Die Polizei hatte bereits angekündigt, in Sachen Alkoholgrenze nicht routinemäßig, sondern eher in Anlassfällen zu kontrollieren. Einen erheblichen Mehraufwand stellten die Überprüfungen nicht dar, war seitens der Exekutive betont worden. In Wien sind derzeit rund 55.000 Hunde gemeldet, 3.300 davon sind Listenhunde.