Benvenuti in Italia – Auch für Hunde!

Von Anna Hitz

Pasta, Pesce e Vino, naturbelassene Wälder, Olivenhaine und ­weiße Sandstrände. Ein Ferientraum für Menschen und Hunde, denn ­Vierbeiner sind in Italien willkommen. Doch so wie für jedes Land, gibt es auch in Italien einiges zu beachten, wenn Sie mit Ihrem Hund dort unterwegs sind bzw. Urlaub machen.

Vorkehrungen
Wie für alle EU-Länder, gelten auch für Italien die üblichen EU-Reise­bestimmungen, nach denen ein neuer EU-Heimtierpass mit ins Reise­gepäck gehört. In dem blauen Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner wird, neben den Angaben zum Tier und Besitzer, eine gültige Tollwutimpfung tierärztlich bescheinigt. Sie wird als einzige Impfung für die Einreise in Italien verlangt und muss spätestens 21 Tage und frühestens zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein. Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung reisen.

Erforderlich ist außerdem eine Kennzeichnung durch Mikrochip oder Tätowierung. Die Tätowierung ist jedoch nur noch übergangsweise erlaubt, und zwar nur bei Hunden, die vor dem 3.7.2011 tätowiert wurden. Diese Kennzeichnungsnummer muss ebenfalls im Ausweis eingetragen werden.

Mögliche Krankheiten
In den Ländern im Mittelmeerraum, und damit auch in Italien, ist eine R­eihe von Erkrankungen möglich. Eine Liste von „petsontour.de" umfasst: Anaplasmose, Babesiose, ­Borreliose, Dirofilariose, ­Echinokokken, ­Ehrlichiose, Hepatitis Contagiosa Canis, Hepatozoonose, Leishmaniose, Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Tollwut, Zwingerhusten.

Die Anaplasmose, Babesiose, ­Ehrlichiose und Hepatozoonose werden durch Zecken, bzw. deren Verbeißen übertragen. Die Erreger können zu schweren und langwierigen Erkrankungen und teilweise auch zum Tod des betroffenen Hundes führen. Es ist deshalb zu empfehlen, den Hund mit einem geeigneten Zeckenpräparat zu schützen. Die Dirofilariose (der Herzwurm) und die Leishmaniose werden wiederum durch Stech­mücken übertragen. Auch hierfür gibt es spezielle Halsbänder sowie eine Schutzimpfung. Echinokokken (Bandwürmer), Hepatitis Contagiosa Canis (Gelbsucht), Leptospirose und ­Parvovirose werden durch den Kontakt mit infektiösem Urin oder urinhaltigem Futter bzw. Wasser übertragen. Staupe wird über die Sekrete und Exkrete (Tröpfcheninfektion) kranker Tiere verbreitet. Tollwut bahnt sich seinen Weg durch den Biss infizierter Tiere. An Zwingerhusten können Hunde vor allem an hundereichen Orten erkranken. Die Ansteckung geschieht vorwiegend über die sogenannte Tröpfcheninfektion. Jedoch kann eine Ansteckung auch durch direkten Kontakt (Beschnuppern), kontaminiertes Wasser (öffentliche Wassernäpfe oder Ähnliches) sowie Personal und über Gebrauchsgegenstände geschehen.

Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang die Homepage von Intervet International (www.petsontour.de), auf der die verschiedenen Krankheiten detailliert beschrieben werden. Ob und wie man seinen Hund gegen diese Krankheiten schützen will, lässt sich am besten durch ein Gespräch mit dem Tierarzt des Vertrauens vor der Reise ermitteln.

Wer darf über die Grenze
Nach Italien dürfen für den privaten Reiseverkehr höchstens fünf Tiere pro Person mitgenommen werden. Die Einfuhr von Welpen, die jünger als 3 Monate und nicht gegen Tollwut geimpft sind, ist erlaubt.

Auch kennen die Italiener seit dem 25. Mai 2009 keine Listenhunde mehr. Bis zu diesem Datum bestand eine Liste von zuletzt 135 Rassen, die als gefährlich eingestuft wurden. Am 25. Mai 2009 wurde die Liste wieder abgeschafft, seither gilt die ­„Ordinanza Martino" vom 3. März 2009. Darin wird festgestellt, dass die bisherige Regelung die Anzahl von Vorfällen mit aggressiven Hunden nicht verringert hat. Außerdem wird auf wissenschaftliche Literatur hingewiesen, welche festgestellt hat, dass es nicht möglich ist, aufgrund der Rassenzugehörigkeit eine Voraussage über das Auftreten von aggressivem Verhalten zu machen. Seit 2009 wird ein Register von individuellen Hunden geführt, die durch aggressives Verhalten aufgefallen sind und deren Besitz strengen Einschränkungen unterliegt.

Leinen- und Maulkorbpflicht
Ebenfalls seit dem 3. März 2009 gilt in ganz Italien in der Öffentlichkeit eine Leinenpflicht, wobei die Leine nicht länger als 1,5 Meter sein darf. Auch wird empfohlen, einen Maulkorb mitzuführen. Denn in manchen öffentlichen Gebäuden und in den meisten öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht Leinen- UND Maulkorbpflicht und man kann dazu aufgefordert werden, den Maulkorb anzulegen.

Badestrände und Unterkünfte
An vielen Stränden sind Vierbeiner gern gesehen und an manchen Stränden werden extra für Hundefamilien Sonnenschirme bereitgestellt. Jedoch sind die örtlichen Bestimmungen sehr unterschiedlich und sollten ­beherzigt werden. Grundsätzlich gilt, dass abseits gelegene Naturstrände immer zur Verfügung stehen, wenn sie nicht bereits von anderen Leuten belegt sind. Zur Hauptsaison kann es sich manchmal recht schwierig gestalten, leere Strände ausfindig zu machen.

Lohnenswert kann da ein Blick auf die Seite www.italien.ch/de/Haustiere oder www.enit-italia.de (Reiseplanung > allgemeine Informationen > unterwegs mit Tieren) sein. Hier sind die hundefreundlichen Strände aufgelistet. Gut zu wissen: Am Gardasee sind Hunde im Wasser nicht erlaubt. Außerdem werden Hundebesitzer dazu angehalten, die Hunde an den erlaubten Strandabschnitten an der Leine zu halten.

Für Übernachtungen gilt in Italien dasselbe wie in den meisten europäischen Ländern. In manchen Unterkünften sind Hunde erlaubt, in anderen nicht. Dieser Punkt sollte vorzugsweise im Rahmen der Reservierung geklärt werden. Meistens bezahlt man einen Aufschlag, der in der Regel zwischen 5 bis 20 Euro pro Hund variiert. Ob der Hund in den Essbereich mitkommen darf, unterliegt den hoteleigenen Bestimmungen. Natürlich hilft man sich und folgenden Hundegästen, wenn der Hund keine Schäden oder Schmutz verursacht und sich möglichst ruhig verhält. Um Schmutz zu vermeiden, kann die Mitnahme von alten Laken hilfreich sein, die man über dem Bett oder sonstigem Mobiliar ausbreitet. Zum Vertreiben der Einsamkeit oder Langeweile helfen bekannte Körbchen und Kissen, sowie Lieblingsspielsachen und Kauzeug.

Etwas abseits gelegene Ferienhäuser können eine entspannte Alternative bieten. Oft sind sie von einem Garten umgeben und manchmal auch mit einem Pool ausgestattet. So können Frauchen/Herrchen und Hund sich an der frischen Luft entspannen, ohne sich irgendwelche Gedanken machen zu müssen.

In Restaurants sind Hunde grundsätzlich verboten. Fragen ist jedoch erlaubt. Vielleicht lässt sich ja der eine oder andere Restaurantbesitzer von einem treuen Hundeblick erweichen. Auf die Restaurantterrasse sollte die Mitnahme jedoch kein Problem sein.

Transportbestimmungen
Wer mit dem Auto nach Italien reist, sollte die Straßenverkehrsordnung kennen. Diese schreibt vor, dass Hunde auf dem Rücksitz reisen dürfen, wenn sie kein Hindernis bzw. keine Gefahr für das Fahren darstellen. Wenn ­mehrere Tiere gleichzeitig mit dem Auto befördert werden, wird empfohlen, die Tiere im hinteren Fahrzeugraum zu transportieren und diesen durch eine stabile Trennwand abzutrennen. Die Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Vorschrift liegt zwischen 50 und 200 Euro.

Wer einen Teil der Reise mit einer Fähre zurücklegen möchte, sollte sich im Vorhinein über die Bestimmungen der verschiedenen Schifffahrtsgesellschaften informieren. Viele Schifffahrtsgesellschaften erlauben Hunde in der Kabine. Andere verfügen über eigene Hunderäume, wo die Tierhalter ihre Tiere besuchen können. Hier sollte man aber unbedingt darauf achten, dass die Box absperrbar ist. Besser, man nimmt eine Fähre, auf der Hunde in der Kabine erlaubt sind. Auf den Fähren der italienischen Staatsbahnen, die Sizilien und Sardinien mit der Halbinsel verbinden, wird pro Tier eine um 40% reduzierte Fahrkarte verlangt.

Im Zug dürfen Hunde bis 6 Kilogramm, die in einem Käfig oder ähnlichen Behältnissen mit einer Abmessung von 70x50x30 cm untergebracht werden können, kostenlos reisen. Wobei jeder Reisende nur einen Hund mitbringen darf. Größere Hunde brauchen eine Fahrkarte und müssen in den Zügen Leine und Maulkorb tragen. Auch sind größere Hunde nur in speziellen Waggons erlaubt. Zusätzlich müssen alle Hunde ihren Heimtierausweis dabei haben. Unter keinen ­Umständen dürfen die Hunde auf die Sitze. Falls Mitreisende sich durch den Hund gestört fühlen, kann das ­Zugpersonal Hund und Halter umplatzieren oder bei der nächsten Haltestation absetzen. ­Ausgenommen von diesen Rege­lungen sind natürlich Blindenführ­hunde.

Wer die Reise lieber mit dem Flugzeug antritt, kann seinen Hund (vorausgesetzt er entspricht den Bedingungen der Fluggesellschaft) in einem entsprechenden Käfig in den Passagierraum mitnehmen. Große Hunde reisen im Laderaum.

Klima
Italien ist ein großes Land, in welchem es im Sommer überall warm bis heiß ist. Gerade der beliebte Süden kann im Sommer für viele Hunde aufgrund der Hitze eine unangenehme Sache sein. Als Besitzer muss man seinen Hund daher gut vor Überhitzung ­schützen und ihm stets Trinkwasser sowie Schattenplätze zur Verfügung stellen. Der Hund sollte an sonnigen Tagen niemals, auch nicht für „nur" 5 Minuten, alleine im Auto zurückgelassen werden! Die Standhitze kann tödlich sein! Wer diese Regionen sehr liebt, sollte dem Hund zuliebe die Ferienzeit in dieser Gegend vielleicht doch eher auf die Nebensaison verschieben.

Im Gegensatz dazu kann es in Oberitalien im Winter durchaus kalt ­werden und viel Schnee geben. Auch das ist nicht jedermanns Sache. Am ­besten informiert man sich im Voraus über das Klima in den ­verschiedenen ­Regionen und plant dement­sprechend.

Jedenfalls gilt: Mit etwas ­Vorbereitung steht dem entspannten dolce far niente in Italien für Hund und Halter nichts mehr im Weg.

Gesundheits-Info
Herzwurm: Die „Pille danach" ­verabreichen
Hunde, die von ihren Haltern mit in den Urlaub genommen worden sind, sollten nach dem Aufenthalt in Mittelmeer­anrainerstaaten unbedingt im Anschluss an die Reise eine Entwurmungstablette bekommen. Sie könnten sich in den südlichen Ländern mit dem lebensgefährlichen Herzwurm infiziert haben.

„Hunde werden durch den Stich einer Mücke angesteckt. Aus den dadurch übertragenen Larvenstadien ent­wickeln sich die erwachsenen Würmer. Die wiederum nisten sich in den Ge­fäßen ein. Bleibt der Hund unbehandelt, kann dieser Wurmbefall zum Tode führen", warnt Frau Dr. med. vet. Tina Hölscher, Tierärztin von aktion tier e.V.

Die Symptome eines Herzwurmbefalls sind unspezifisch. Daher ist er für den Tierarzt nicht einfach zu erkennen. Der Vierbeiner ermüdet schnell, ist lustlos, hustet öfters und nimmt eventuell ab. Eine Blutuntersuchung liefert die eindeutige Diagnose.

Um dies abzuwenden genügt ein gewöhnliches Breitbandentwurmungspräparat. Dies muss allerdings vier Wochen nach dem ersten möglichen Ansteckungstag verabreicht werden. Das Medikament tötet potentielle Larven ab. Der Wurm kann sich nicht weiter entwickeln. „So schlägt der Halter zwei Fliegen mit einer Klappe", ermuntert die Tierärztin Hundehalter, diesen Tipp zu befolgen. Die Entwurmungstablette sollte schließlich ohnehin in regelmäßigen Abständen gegeben werden. „So wirkt die Wurmtablette gegen den Herzwurm aber eben auch gleichzeitig gegen alle anderen Würmer. Somit kann die Tablettengabe als routinemäßige Entwurmung wie sonst auch mit verbucht werden", erklärt die Veterinärin. Auf diese Weise stellen Hundebesitzer sicher, dass der Urlaub keine bösen Schatten im Nachgang wirft.

Weitere Informationen bei www.aktiontier.org

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