Tierquälereiprozess in Klagenfurt vertagt

Von Martina Bartl

Am Landesgericht Klagenfurt (K) hat am 21. April 2021 ein Prozess wegen Tierquälerei gegen eine 47-jährige Klagenfurterin begonnen. Der Frau wird vorgeworfen, insgesamt elf Hunde und mehrere Katzen vernachlässigt zu haben. Dabei soll sie die Tiere nicht artgerecht gehalten und nur unzureichend gefüttert haben. Der Prozess wurde vertagt.

Der Strafantrag von Staatsanwältin Gabriele Lutschounig bezieht sich auf den Zeitraum von Frühjahr bis Herbst 2020. Die Klagenfurterin soll sieben ausgewachsene Hunde, vier Welpen und mehrere Katzen unzureichend gepflegt haben. Bei einer Delogierung im November 2020 soll die Vermieterin des Hauses, in dem die Angeklagte gewohnt hatte, zwei Katzenskelette in einem Raum vorgefunden haben. Zusätzlich soll das Haus mit Kot und Urin der Tiere verschmutzt gewesen sein.

Die Angeklagte wies die Vorwürfe zurück und zeigte sich nicht geständig. Die Hunde seien immer artgerecht gehalten und regelmäßig gefüttert worden. Die Angeklagte gab an, mit den Hunden mehrmals am Tag spazieren gegangen zu sein. Bei regelmäßigen Tierarztbesuchen seien keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Sie kümmerte sich auch um mehrere Katzen, „das waren aber alles Streuner“, gab die Angeklagte zu Protokoll. Die Katzen hätten die Möglichkeit gehabt, über ein ständig geöffnetes Fenster in das Haus ein- und auszusteigen. Die Frage, ob die Katzen aber ihr gehören würden, verneinte sie. Beim Auszug aus dem Haus sei eine der Katzen nicht mehr aufgetaucht, daher habe sie auch ein Fenster offengelassen. Die gefundenen Exkremente seien für die Angeklagte „ein Rätsel“. Laut eigenen Angaben war das Haus beim Auszug in einem guten Zustand und sauber.

Einige Zeugenaussagen belasteten jedoch die Angeklagte. Nachbarn hatten sich über das Bellen der Hunde schon vor längerer Zeit beschwert. Eine Zeugin sagte, sie habe auch ein „herzzerreißendes Jammern“ der Katzen gehört. Die Katzen wurden von mehreren Zeugen nie draußen gesehen, sondern nur hinter verschlossenen Fenstern. Dass die Angeklagte mit den Hunden mehrmals täglich spazieren ging, wurde von den Zeugen – unter ihnen auch der ehemalige Lebensgefährte der Frau – ebenfalls verneint.

Die Angeklagte vermutet hinter den Aussagen eine „Kampagne“ der Nachbarn gegen sie. Richterin Sabine Roßmann vertagte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit, am nächsten Prozesstag sollen noch die Vermieterin des Hauses und Bekannte der Angeklagten einvernommen werden. (Text: APA | Foto © AdobeStock)

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