Drei Monate davon unbedingt – Urteil nicht rechtskräftig
Ried im Innkreis (APA) – Eine 64-jährige Gnadenhof-Betreiberin, die wegen Tierquälerei und schweren gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt war, ist Mittwochnachmittag im Landesgericht Ried zu einem Jahr Haft, drei Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Im Dezember 2014 waren auf dem Anwesen 38 verhungerte teils schon mumifizierte Hunde entdeckt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schon mehrmals war der bereits seit Ende 2015 dauernde Prozess vertagt worden, zuletzt weil der Verteidiger ein Gutachten über den psychischen und psychischen Zustand seiner Mandantin beantragt hatte. Demnach war die Angeklagte, auch wenn sie wegen einer Persönlichkeitsstörung erheblich beeinträchtigt sei, zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, hieß es am Mittwoch. Zumindest für den Tod von 34 Tieren soll sie verantwortlich sein, entschied das Gericht.
Vom Anklagepunkt des schweren gewerbsmäßigen Betrugs wurde sie teilweise freigesprochen. Der Verbleib von 187.000 Euro Spendengeldern konnte nicht eindeutig geklärt werden. Unterschlagen haben dürfte sie hingegen 28.000 Euro, die sie von einer Dame aus der Schweiz für den Kauf des Gnadenhofes überwiesen bekam. Denn es stellte sich in der Verhandlung heraus: Der Hof stand niemals zum Verkauf.
Das Gericht wertete den angeschlagenen Gesundheitszustand der Frau als Milderungsgrund. Allerdings hielt der Richter ihr vor, sie hätte Hilfe suchen müssen, als sie merkte, dass sie die Arbeit am Hof nicht mehr hätte allein bewerkstelligen können. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen die Strafe angekündigt, die Verteidigung nahm sich Bedenkzeit.