34 Hunde in OÖ verendet – OLG bestätigte ein Jahr Haft für Besitzerin

Von Monica Sterle

Konnte Tiere nicht versorgen – Holte keine Hilfe

Linz (APA) – Die Betreiberin eines Gnadenhofes im Innviertel muss wegen Tierquälerei und Betrugs eine Strafe von einem Jahr Haft antreten – drei Monate davon unbedingt. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte am Mittwoch das Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis. Dagegen hatten Verteidiger und Staatsanwaltschaft berufen.
2014 verhungerten auf dem Hof der Frau 34 Hunde, sie unterschlug außerdem 28.000 Euro.

Das Oberlandesgericht führte als erschwerend an, dass mehrere Straftatbestände zusammentrafen und es sich um Wiederholungstaten über einen längeren Zeitraum handle, mildernd wirkte sich die Unbescholtenheit und ein Gutachten aus, das eine schuldmindernde psychische Störung bei der Angeklagten feststellte. Das Urteil wegen Tierquälerei und Betrugs sei bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren angemessen. Es erfülle auch den Zweck der positiven Generalprävention, potenziellen Hundehaltern vor Augen zu führen, dass man Verantwortungsbewusstsein gegenüber Tieren an den Tag legen müsse und sich helfen lassen müsse, wenn man selbst nicht für sie sorgen könne, erklärte der Vorsitzende des Richtersenats.

Die 65-jährige Beschuldigte verantwortete sich vor dem OLG erneut damit, dass sie der Meinung war, nur sie selbst könne sich um die Tiere kümmern. „Das waren nicht liebe, süße Tiere, sondern solche, die Artgenossen totgebissen und Menschen verletzt haben“, wies sie auf die Problematik im Umgang mit ihnen hin. Sie habe ihre Hunde, „die ich schon mögen hab“, 30 Jahre jeden Tag gepflegt und hätte niemanden gekannt, der an ihrer statt für die Vierbeiner sorgen hätte können. Im April 2014, als sie ins Krankenhaus musste, sei die Situation eskaliert, erklärte die Frau.

Schließlich wurden im Dezember 2014 auf dem Hof 34 verendete Hunde gefunden, einer konnte gerettet werden. Sie befand sich in einer psychischen und physischen Ausnahmesituation und habe immerhin 30 Jahre ihre Tiere gut gepflegt, appellierte der Verteidiger an den Schöffensenat und forderte ein milderes Urteil. Der ebenfalls angeklagte Betrug – eine Schweizerin überwies ihr 28.000 Euro für den Kauf des Hofes, der aber nie zum Verkauf stand – liege schon „Jahre zurück und die Angeklagte hat sich seither wohl verhalten“.

Der Staatsanwalt führte aus, dass die Beschuldigte offenbar wohl erkannte, dass sie die Arbeit nicht machen konnte, aber nicht Willens war, die Tiere herzugeben. Dabei waren ihr bereits im Juni 2014 vier Tiere abgenommen worden. Trotz der Unbescholtenheit der 65-Jährigen forderte er aus Gründen der Generalprävention eine strengere Strafe. Die Tierquälerei wiege schwerer als der Betrug.

 

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